Wir geben auch jenen Eltern, deren Kinder vor dem 1. Jänner 2008 geboren werden, die Möglichkeit, auf eine der zwei neuen Kurzvarianten umzusteigen, und geben hier eine extrem lange Optionszeit. Ich denke, auch das ist erstmalig in diesem Gesetz geschaffen worden. (Abg. Öllinger: Sie haben uns anderes versprochen!)
Es taucht immer wieder die Forderung auf, für die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher eine Besserstellung zu schaffen. Erstens denke ich, dass eine Besserstellung geschaffen wurde, indem wir speziell Alleinerzieherinnen besonders unterstützen, da die Zuverdienstgrenze für den Kinderbetreuungszuschuss ebenfalls von 5 200 auf 16 200 € angehoben wurde. Nebstbei sind die Informationen aus den sich täglich ändernden Zahlen der Rückforderungen so – weil das ja ununterbrochen weiterläuft –, dass ein Fünftel die Kindergeldbezieher betrifft und vier Fünftel die Zuschüsse. (Abg. Steibl: Die Medien berichten falsch darüber!) Genau aus diesem Grund haben wir die Zuverdienstgrenze für die Zuschüsse verdreifacht, weil wir da auch eine Handlungsnotwendigkeit gesehen haben.
Deutlich mehr Alleinerzieher haben damit auch die Möglichkeit, die Zuschüsse zu erhalten und eine monatliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu bekommen. Gleichbehandlung ist unser oberstes Prinzip, und das auch beim Kinderbetreuungsgeld.
Ich möchte nochmals eindrücklich und klar darstellen, dass keine Benachteiligung von AlleinerzieherInnen besteht. Diese erhalten wie alle anderen Elternteile auch das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch die künftige Wahlmöglichkeit zwischen den drei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes gewährleistet den AlleinerzieherInnen, das ideale Modell für Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finden. Gerade für diese Personen ist es aus meiner Sicht besonders bedeutsam, den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren und damit langfristig gesehen für die eigene soziale Absicherung auch sorgen zu können.
Die Intention bezieht sich auf drei große Themenbereiche: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zweitens die Väter für die Kinderbetreuung zu fördern und zu animieren, diesen wesentlichen Teil in der Kindererziehung auch mit zu übernehmen und letztendlich ein Aufwachsen für die Kinder zu ermöglichen, das den Müttern und Vätern als am besten für ihre Kinder geeignet erscheint. Dass die eigene Familie, die eigenen Eltern hier einen besonderen Stellenwert haben, bestätigen die neuesten entwicklungspsychologischen Forschungen. Eltern brauchen – und das wissen wir von den großen Jugendstudien, die wir derzeit in unserem Haus vorliegen haben – vor allem die Chance, ihren Beruf mit der Familie zu vereinbaren und keine finanziellen Benachteiligungen zu haben.
Mit der Flexibilisierung der Kinderbetreuungsgeldbezugsmöglichkeit, aber auch mit den Einschleifregelungen wird den individuellen Bedürfnissen der Erwerbstätigen in den verschiedensten Berufssparten entsprochen. Ich glaube, diese verschiedenen Berufssparten sind ein wesentlicher Faktor, wie auch eine faire Berechnung der unterschiedlichen in unserem Finanzsystem bestehenden Verdienstmöglichkeiten, damit wir hier wieder eine Gleichstellung aller schaffen, die dieses Kinderbetreuungsgeld zu beziehen haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Cap und Parnigoni.)
Die neue Einschleifregelung resultiert letztendlich aus einem Erfahrungswert, den wir in der Vergangenheit gemacht haben. Und dazu sind wir als Politiker ja da, um gegebene Situationen zu überprüfen, zu erkennen, ob sie tragbar sind, und wenn wir erkennen, wo die Fehler liegen, auch Veränderungen entsprechend umzusetzen.
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