3. Anpassung der Bemessungsgrundlagen 1994 an das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994
Da das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 bekannt ist, ist es sinnvoll, von den eigentlichen Vergleichsrechnungen zu den neuen Steuermodellen die gemäß Abschnitt III.1. berechneten Bemessungsgrundlagen so anzupassen, dass sie im jetzigen Steuersystem das tatsächliche Lohnsteueraufkommen ergeben. Dadurch wir die Wirkung der beschriebenen Unvollkommenheit der Mikrozensusdaten und unseres Steuerberechnungsmodells zum größten Teil ausgeschaltet und die Genauigkeit der Berechnungen wesentlich verbessert.
Beim Mikrozensus 1993 wurden zu diesem Zweck alle Bemessungsgrundlagen um 5,9% reduziert. Anschaulich heißt das, die Verringerung der Bemessungsgrundlagen durch Sonderausgaben und steuerfreie Überstunden wurde durch eine allgemeine Verringerung der Bemessungsgrundlagen ersetzt, die zu demselben, nämlich dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen führt.
Beim Mikrozensus 1991 wurden zwei Verfahren verwendet um die Genauigkeit der Berechnungen zu prüfen (vgl. Abschnitt VI). Es wurde das korrekte Lohnsteueraufkommen erreicht
a) durch Erhöhung aller Bemessungsgrundlagen um 4%,
b) durch Erhöhung nur der Bemessungsgrundlagen der
„Antwortverweigerer“ um
8-10%.
Erfreulicherweise lieferten beide Anpassungsverfahren bei der Berechnung des Steueraufkommens nach den neuen Modellen fast identische Ergebnisse, d.h. die Steuerberechnungen sind gegenüber leichten Variationen der Einkommensverteilung sehr unempfindlich (vgl. Tabelle 11).
4. Vergleichende Berechnungen des Lohnsteueraufkommens nach dem jetzigen Steuersystem und den verschiedenen in Abschnitt 111 beschriebenen Familiensplittingmodellen
Zur Berechnung der Auswirkung der in Abschnitt II beschriebenen Familiensplittingmodelle wurde das Lohnsteueraufkommen für die neuen Modelle aus den angepassten Bemessungsgrundlagen 1994 (vgl. Abschnitt II.3) wie folgt berechnet:
(1) Durch Summieren der Bemessungsgrundlagen aller Haushaltsangehörigen und Addition aller Transferzahlungen (Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträge) wird für jeden Haushalt die Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen berechnet.
(2) Für alle Haushaltsangehörigen werden die dem jeweiligen Modell entsprechenden Gewichtsfaktoren bestimmt und der sog. Splittingfaktor als Summe der Gewichtsfaktoren aller Haushaltsmitglieder berechnet.
(3) Die nach (1) berechnete Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen wird durch den Splittingfaktor dividiert. Dadurch erhält man die Bemessungsgrundlage für das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.
(4) Auf die Bemessungsgrundlage für das gewichtete Pro- Kopf-Einkommen wird die Lohnsteuertabelle 1994 angewendet und anschließend die so erhaltene Lohnsteuer mit dem Splittingfaktor multipliziert. Auf diese Weise erhält man die gesamte Haushaltslohnsteuer nach dem neuen Modell.
(5) Übersteigt die gemäß (4) berechnete Haushaltslohnsteuer die Summe der Lohnsteuern der Haushaltsmitglieder nach dem jetzigen Steuersystem, wird das Modell nicht angewendet, sondern die neue Lohnsteuer der alten Lohnsteuer gleichgesetzt. .
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