Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 68

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muss. Es besteht daher auch ein dringender Bedarf nach einer allgemeinen Lohn­steuerreform. Aus diesem Grunde wäre durchaus überlegenswert, die Kompensation für den Steuerausfall nicht innerhalb der Lohnsteuer zu suchen, sondern z.B. in einer Vermögensteuer auf das private Immobilienvermögen, wobei ein jährlicher Satz von ca. 0,2% der Verkehrswerte durchaus ausreichen würde.

VI. Untersuchung der Unsicherheiten des verwendeten Berechnungsverfahrens der Lohnsteuer aus Mikrozensusdaten

1. Allgemeines

Die in dieser Arbeit verwendete Berechnungsmethode der Änderung des Lohnsteuer­aufkommens bei Änderung des Steuersystems ist mit zwei Arten von Fehlern behaftet:

(1) Da die Daten nur etwa 1% der Österreicher umfassen, sind sie mit einem statisti­schen Stichprobenfehler behaftet. Dieser zeigt sich in den Schwankungen der Ergeb­nisse für verschiedene Bundesländer und kann aus diesen Schwankungen abge­schätzt werden.

(2) Zusätzlich sind die Berechnungen noch mit einem systematischen Fehler behaftet, der durch eine Reihe von Effekten verursacht wird, wie z.B.:

a) die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben der Teilnehmer am Mikrozensus,

b) die Behandlung der „Antwortverweigerer“ bei der Einkommensfrage, und

c) die Vernachlässigung einiger Effekte bei der Berechnung der Bemessungsgrundla­gen aus dem Nettoeinkommen (Sonderausgaben, Überstunden).

2. Berechnung der statistischen Fehler für die beschriebenen Lohnsteuerberechnun­gen

Tabelle 9 und 10 zeigen die Ergebnisse für die Auswirkung des Familiensplittingmo­dells Vonach A auf das Lohnsteueraufkommen für die verschiedenen Bundesländer (Ergebnisse aus Mikrozensus 1991 und 1993). Die Unterschiede zwischen den Bun­desländern sind zum Teil real, verursacht durch das unterschiedliche Lohnsteuerauf­kommen pro Beschäftigtem und den verschiedenen Kinderanteil an der Bevölkerung, zum Teil aber auch verursacht durch den Stichprobenfehler der Abweichung der aus­gewählten Stichprobe vom Mittelwert über die gesamte Bevölkerung. Der erste Effekt zeigt sich speziell im Fall Wien, das ein deutlich höheres Einkommensniveau und ge­ringeren Kinderanteil besitzt als die übrigen Bundesländer. Bei den übrigen Bundeslän­dern weisen die Ergebnisse eine für den Stichprobenfehler charakteristische unregel­mäßige Streuung auf. Man erhält daher eine Abschätzung dieses Stichprobenfehlers aus der Streuung der Ergebnisse für die Bundesländer ohne Wien. Berechnet man aus diesen Daten den mittleren Fehler, erhält man die in Tabelle 9 und 10 angegebenen Werte.

Die Werte der Tabelle besagen im Wesentlichen:

(1) Aus den Mikrozensusdaten lassen sich für ein Bundesland sich vergleichende Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauigkeit von etwa ±2 Prozentpunkte durchfüh­ren.

(2) Berechnungen für ganz Österreich, d.h. Mittelwerte über alle Bundesländer sind dann entsprechend genauer, ca. ±0,7 Prozentpunkte (bezogen auf das gesamte Lohn­steueraufkommen).

3. Systematische Fehler der Lohnsteuerberechnungen

Zur Abschätzung der systematischen Fehler wurden vergleichende Berechnungen mit Hilfe des Mikrozensus 1991 und 1993 durchgeführt. Diese beiden Datensätze unter­scheiden sich deutlich in zweierlei Hinsicht

 


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