muss. Es besteht daher auch ein dringender Bedarf nach einer allgemeinen Lohnsteuerreform. Aus diesem Grunde wäre durchaus überlegenswert, die Kompensation für den Steuerausfall nicht innerhalb der Lohnsteuer zu suchen, sondern z.B. in einer Vermögensteuer auf das private Immobilienvermögen, wobei ein jährlicher Satz von ca. 0,2% der Verkehrswerte durchaus ausreichen würde.
VI. Untersuchung der Unsicherheiten des verwendeten Berechnungsverfahrens der Lohnsteuer aus Mikrozensusdaten
1. Allgemeines
Die in dieser Arbeit verwendete Berechnungsmethode der Änderung des Lohnsteueraufkommens bei Änderung des Steuersystems ist mit zwei Arten von Fehlern behaftet:
(1) Da die Daten nur etwa 1% der Österreicher umfassen, sind sie mit einem statistischen Stichprobenfehler behaftet. Dieser zeigt sich in den Schwankungen der Ergebnisse für verschiedene Bundesländer und kann aus diesen Schwankungen abgeschätzt werden.
(2) Zusätzlich sind die Berechnungen noch mit einem systematischen Fehler behaftet, der durch eine Reihe von Effekten verursacht wird, wie z.B.:
a) die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben der Teilnehmer am Mikrozensus,
b) die Behandlung der „Antwortverweigerer“ bei der Einkommensfrage, und
c) die Vernachlässigung einiger Effekte bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen aus dem Nettoeinkommen (Sonderausgaben, Überstunden).
2. Berechnung der statistischen Fehler für die beschriebenen Lohnsteuerberechnungen
Tabelle 9 und 10 zeigen die Ergebnisse für die Auswirkung des Familiensplittingmodells Vonach A auf das Lohnsteueraufkommen für die verschiedenen Bundesländer (Ergebnisse aus Mikrozensus 1991 und 1993). Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind zum Teil real, verursacht durch das unterschiedliche Lohnsteueraufkommen pro Beschäftigtem und den verschiedenen Kinderanteil an der Bevölkerung, zum Teil aber auch verursacht durch den Stichprobenfehler der Abweichung der ausgewählten Stichprobe vom Mittelwert über die gesamte Bevölkerung. Der erste Effekt zeigt sich speziell im Fall Wien, das ein deutlich höheres Einkommensniveau und geringeren Kinderanteil besitzt als die übrigen Bundesländer. Bei den übrigen Bundesländern weisen die Ergebnisse eine für den Stichprobenfehler charakteristische unregelmäßige Streuung auf. Man erhält daher eine Abschätzung dieses Stichprobenfehlers aus der Streuung der Ergebnisse für die Bundesländer ohne Wien. Berechnet man aus diesen Daten den mittleren Fehler, erhält man die in Tabelle 9 und 10 angegebenen Werte.
Die Werte der Tabelle besagen im Wesentlichen:
(1) Aus den Mikrozensusdaten lassen sich für ein Bundesland sich vergleichende Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauigkeit von etwa ±2 Prozentpunkte durchführen.
(2) Berechnungen für ganz Österreich, d.h. Mittelwerte über alle Bundesländer sind dann entsprechend genauer, ca. ±0,7 Prozentpunkte (bezogen auf das gesamte Lohnsteueraufkommen).
3. Systematische Fehler der Lohnsteuerberechnungen
Zur Abschätzung der systematischen Fehler wurden vergleichende Berechnungen mit Hilfe des Mikrozensus 1991 und 1993 durchgeführt. Diese beiden Datensätze unterscheiden sich deutlich in zweierlei Hinsicht
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