Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 79

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haub­ner zu Wort. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Eder: Sie haben die Zuver­dienstgrenze eingeführt! – Abg. Haubner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, ich nicht!)

 


12.20.54

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mi­nisterinnen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Vorrednerin hat wieder ein gu­tes Beispiel dafür gegeben, wie „gut“ das Klima in dieser Koalition ist – es begeistert mich immer wieder. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Mitbegründerin des Kinderbetreuungsgel­des und als eine, die vor sieben Jahren den neuen Weg für die Familien in Österreich eingeschlagen hat, der da heißt: Wahlfreiheit für die Familien, die Möglichkeit, Kinder auch zu Hause zu betreuen, alte, behinderte Menschen zu Hause zu pflegen und zu betreuen, im Bereich der Pensionszeiten erstmals vier Jahre Pensionszeiten für die Kindererziehung eingeführt hat, erstmals für 30 Monate Kinderbetreuungsgeld, Kran­kenversicherung und die „Abfertigung Neu“ eingeführt hat, muss ich sagen: Das, was jetzt hier vorliegt, ist nicht unserer Zustimmung wert! Das kann nicht die große Verbes­serung sein, mit der Sie sich schmücken. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch Frau Kollegin Kuntzl: Ich weiß, wir reden im Ausschuss auch immer wieder über die unterschiedliche Wahr­nehmung, die Sie bei der Evaluierung haben. Wir haben aber das gleiche Papier, und ich möchte hier noch einmal sagen, das Kinderbetreuungsgeld wurde aus zwei ganz wesentlichen Gründen eingeführt: Um die Wahlfreiheit der Eltern zu erhöhen, damit sie nicht, so wie beim alten Karenzgeld, gezwungen sind, wenn sie es wollen, zu Hause zu bleiben, sondern dass sie die Möglichkeit haben, wenn sie es wollen, auch berufstätig zu sein. Das war das eine, und das wurde auch erreicht.

Der zweite Grund war, dass das Kinderbetreuungsgeld ein Mittel zur Armutsbekämp­fung ist. Und genau das ist es auch geworden! Die zusätzlichen Mittel unterstützen ge­rade Familien mit geringem Einkommen, und das ist auch in dieser Evaluierung drin­nen. In dieser Evaluierung hat es ganz klar geheißen, der einzige Schwachpunkt ist die Zuverdienstgrenze. Daher frage ich wirklich auch den ehemaligen Koalitionspartner ÖVP, der genau gewusst hat, welche Schwierigkeiten die Zuverdienstgrenze bereitet, warum er da zugestimmt hat. Wir haben damals bei den ersten Regierungsverhandlun­gen gesagt: Wir wollen diese Zuverdienstgrenze nicht!, und es war ein Kompromiss, dass man nach vier Jahren, nach fünf Jahren wieder sagt, wir machen eine erweiterte Zuverdienstgrenze, die keine ist.

Daher sage ich, wie auch meine Vorredner bereits betont haben, hier ist eine Chance nicht wahrgenommen geworden, hier ist eine Chance vertan worden.

Die zweite Chance, die aus meiner Sicht vertan wurde, ist mit dieser unsozialen Rück­zahlung des Überbezuges vom Kinderbetreuungsgeld vertan worden. Sie, Frau Bun­desministerin Kdolsky, haben gesagt, es ist vor allem dieser Zuschuss, der hier die Fa­milien im Besonderen betroffen hat. In Zeiten wie diesen das zurückzuverlangen, wo die Familien eklatante Teuerungen zu verkraften haben, wo die Familien permanent belastet werden, diesen wirklich an der Armutsgrenze lebenden Familien das anzutun, dazu muss ich sagen: Hier hätten Sie etwas tun können! (Abg. Parnigoni: Ist also doch die ÖVP schuld?)

Jede Regierung kann hier etwas tun, und ich bin auch für den Rechtsstaat, ich bin auch für die Einhaltung der Gesetze, aber die letzte Regierung hat den Zuschuss zum Karenzgeld, der von der damaligen großen Koalition in den neunziger Jahren einge­führt wurde, nie zurückverlangt! Wir haben damals diesen Zuschuss zum Karenzgeld


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