hier in erster Linie an die Arbeiterkammer, aber es kann auch über den ÖGB nachgedacht werden – die Funktion eines Gebietsrates übernehmen sollte, damit die Interessen der Beschäftigten in diesen Betrieben ohne Betriebsrat – und da geht es nicht nur um die supranationale Ebene, sondern da geht es auch um das Arbeiten im Betrieb – nicht auf der Strecke bleiben.
In diesem Sinn ersuche ich Sie, natürlich auch unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.02
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.02
Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter der Globalisierung kommt es neben der zunehmenden Übernahme von Firmen durch ausländische Konkurrenten auch immer häufiger zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Unternehmen. Dieser Trend wird sich in Zukunft sicher noch weiter verstärken. Die Gefahr bei solchen Firmenzusammenschlüssen ist aus Arbeitnehmer- und gewerkschaftlicher Sicht, dass dabei die Interessen und Rechte der Beschäftigten teilweise oder vollkommen unter die Räder kommen könnten, denn die Arbeitnehmerrechte sind bisher nur auf nationalstaatlicher Ebene geregelt und garantiert.
Um diese grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU zu regeln, wurde die EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erlassen. Im Hinblick auf die Verpflichtung Österreichs, diese EU-Richtlinie bis 15. Dezember dieses Jahres umzusetzen, hat unsere Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen – und das ist besonders wichtig – die Arbeitnehmerrechte in den neuen, verschmolzenen Gesellschaften gesichert und ebenso garantiert werden. Diese Maßnahme zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte in grenzüberschreitenden Unternehmen ist von großer Wichtigkeit.
Wir haben heute schon gehört, dass auch wir Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter das Bestreben haben, dass dorthin, wo es keinen Betriebsrat gibt, auch Interessenvertretungen von AK oder ÖGB entsandt werden können. Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, dass Sie hier vielleicht noch eine Begutachtung ausschreiben und dazu aussenden, damit die Interessenvertretungen noch einmal dazu Stellung beziehen können. So könnten wir gemeinsam diese Rechte erweitern.
Dieser betriebliche Interessenausgleich war in der Vergangenheit einer der maßgeblichen Garanten für den sozialen Frieden und die Vermeidung von Arbeitskämpfen. Ich glaube, diesen erfolgreichen Weg wollen und sollten wir auch in Zukunft weitergehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 214 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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