Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 118

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Rädler: Da sind die Weihnachtswünsche drin!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Betrieben ohne Betriebsrat bei Konstitution und Beschickung eines besonderen Verhandlungsgremiums im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

14.05.459. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (215 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger mit 5 Mi­nuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.06.21

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretä­rin! Geschätzter, doch nicht anwesender Herr Minister! (Abg. Amon – in Richtung der Beamten neben der Ministerbank deutend –: Dort ist er!) Ah, da ist er. Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt zumindest eine kleine gute Nachricht bei dieser Gesetzesnovelle: Subsidiär Schutzberechtigte werden hinkünftig den Asylberechtigten in puncto Arbeits­marktzugang gleichgestellt. – Längst überfällig, endlich einmal geregelt! Ehrlich gestan­den: insgesamt keine besonders große Leistung.

Das Zweite, was Sie mit dieser Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorle­gen, ist bereits Kosmetik. Es gibt hinlänglich Kritik in den letzten Monaten, dass es bei der Zuwanderung von ForscherInnen und WissenschafterInnen nach Österreich schlichtweg ein Witz ist, wie es geregelt ist, und dass es eine Schikane ist. Österreich hat sich damit als Wissenschaftsstandort international bereits einer gewissen Häme ausgesetzt. (Abg. Dr. Graf: Aber geh!) Es ist also höchste Zeit, dass hier Änderungen verankert werden, die tatsächliche Besserstellungen für ForscherInnen und Wissen­schafter mit sich bringen.

Was Sie jetzt vorlegen, ist ganz nett. Es ist ganz gut und richtig, dass Familienangehö­rige von ForscherInnen und WissenschafterInnen ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das könnte ein wesentlicher Faktor dafür sein, ob sich ein Forscher oder eine Forscherin dafür entscheidet, nach Österreich oder doch irgendwo anders hinzu­gehen. Aber es ist relativ dürftig. Denn das, was Sie nicht machen, ist, dass Sie For­scherInnen und WissenschafterInnen die Perspektive geben, sich längerfristig oder gar dauerhaft in Österreich anzusiedeln und sich hier niederzulassen. Sie sagen den For­scherInnen und WissenschafterInnen immer nur: Ihr könnt kommen, ihr könnt hier ar­beiten, aber ihr bekommt Aufenthaltsbewilligungen immer nur jeweils für ein Jahr; es gibt keine Niederlassungsbewilligung, es sei denn, es gelingt euch das große Kunst­stück, irgendwie in die völlig überlastete Quote für Schlüsselarbeitskräfte hineinzukom­men.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite