Die Herausnahme der Schlüsselkräfte aus der Zuwanderungsquote im Rahmen der Niederlassungsverordnung und eine sofortige Verfahrensvereinfachung für Schlüsselkräfte.
Eine quotenfreie Zuwanderung als Schlüsselkraft mit Niederlassungsbewilligung für ForscherInnen und WissenschafterInnen.
Ein vereinfachtes Verfahren in Sachen Aufenthalt und der Entfall der doppelten Studiengebühren für DoktorandInnen und TeilnehmerInnen postgradualer Ausbildungen an Österreichs Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Mittelfristig ein modernes und transparentes System der Steuerung der Erwerbszuwanderung zu installieren.
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Geben Sie sich einen Ruck! Sagen Sie im Interesse vieler Leute, die sogar bei Ihnen anklopfen, ja zu den Bereichen der Zuwanderung, wo Österreich sie notwendig hat, und nein zu dieser populistischen Argumentation gegen Zuwanderung. (Beifall bei den Grünen.)
14.12
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Zuwanderungspolitik verscheucht qualifizierte Arbeitskräfte, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (214 d.B): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden.
Das österreichische Fremdenrecht weist, wie die jüngsten Debatten und das schlechte Abschneiden Österreichs beim europäischen Integrationsindex zeigen, gravierende Mängel auf. Das wirkt sich auch auf die Zuwanderung von Menschen zu Erwerbszwecken aus. Durch die schwerwiegenden Systemfehler in Gesetzgebung und Vollzug in Sachen Asyl, Bleiberecht, Umgang mit gut Integrierten und jenen Zuwanderern, die „wir aus wirtschaftlichen Gründen brauchen“ wird einerseits ein Klima erzeugt, das viele von einer Einwanderung abschreckt. Andererseits sind die existierenden Regelungen für die Zuwanderung zu Erwerbszwecken selbst in Theorie und Praxis kompliziert und abschreckend.
Als Resultat sehen wir uns heute mit überbordenden „Saisonierregelungen“ konfrontiert. Gemeint sind damit „kurzfristige“ Beschäftigungen, die nach dem Willen der Regierung noch weiter ausgedehnt werden sollen. Ca. 67.000 (!) solcher Bewilligungen wurden im Jahr 2006 vergeben. Alle jene dieser Bewilligungen, die nicht Angehörige aus EU-Staaten betrafen, stellen de facto eine Zuwanderung durch die Hintertür zu Dumpingbedingungen dar. Häufig reiht sich eine kurzfristige (6monatige) Beschäftigung an die nächste kurzfristige Beschäftigung. Dann muss es nach dem Gesetz 2 Monate Pause geben, bevor es wieder weitergehen kann. Es bestehen keine Ansprüche
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