Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 124

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bürger – das gibt es auch noch: österreichische Staatsbürger! – systematisch durchlö­chern und in einer Art Salamitaktik dieses Staatsbürgerrecht von Mal zu Mal mehr be­schneiden.

Meine Damen und Herren! Die Regierung ist in diesem Bereich auf dem falschen Dampfer unterwegs. Da brauchen wir nur einmal den Bereich der sogenannten subsi­diär Schutzberechtigten herzunehmen: Sie gehen her und machen aus völlig falsch verstandenen Motiven für eine Gruppe von etwa 5 000 Leuten – so viele sind es jetzt – den Arbeitsmarkt auf. Das sind Leute, die bei uns einen Asylantrag gestellt haben und aus guten Gründen kein Asyl bekommen haben! Damit fängt die ganze Geschichte ein­mal an.

Jetzt können wir sie aus irgendwelchen Gründen nicht dorthin zurückführen (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein), wo sie herkommen, weil sie uns ent­weder gepflanzt haben, uns nicht gesagt haben, woher sie kommen, oder weil sie – und das ist der noch schlimmere Fall – bei uns vielleicht kriminell geworden sind und ihnen, wenn man sie abschiebt, in ihrem Heimatland dafür eine schlimme Strafe wider­fährt. Das heißt, es dürfen Leute hier bei uns bleiben, nicht obwohl sie kriminell gewor­den sind, sondern weil sie kriminell geworden sind! Das wollen Sie als sozialpolitische Errungenschaft verkaufen?! – Wenn das die Österreicher im vollen Umfang dieser Di­mension begreifen würden! Es ist in Wirklichkeit eine Katastrophe, was Sie da anrich­ten! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie entwerten damit im Übrigen auch den echten Asylanten, Sie entwerten den Asylan­tenstatus: Sie vermanschen Zuwanderung mit Asyl. Und Sie schreien ja geradezu über die Grenzen hinaus eine Einladung an die organisierten Schlepperbanden, dass man zu uns hereinkommt, weil es da etwas neues Positives, das man verkaufen kann, in diesem österreichischen Sozialsystem gibt. Die können gleich die Preise für die Schlepperei erhöhen, weil das Angebot jetzt ein besseres geworden ist!

Meine Damen und Herren, für uns von der FPÖ ist völlig klar, dass es, wenn es um Ar­beit und um Ausländer geht, eine Kombination zwischen Arbeit und Aufenthalt geben muss. Das ist das Prinzip dessen, was wir als vernünftige Beschäftigungspolitik be­zeichnen. Der Zugriff auf ausländische Arbeitskräfte hat überhaupt nur dann zu erfol­gen – und jetzt kommt der entscheidende Punkt –, wenn wir mittelfristig, und zwar un­ter Aufbietung aller eigenen Kräfte vorher – aber nicht so, wie Sie es machen: unter Ausblendung aller eigenen vorherigen Kräfte –, diesen Mangel nicht beheben können. Das ist der entscheidende Punkt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Kickl, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorzulegen, welche vorsieht, dass

1. Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer künftig nur dann zu erteilen sind, wenn im entsprechenden Berufszweig Arbeitskräftemangel vorherrscht und der Bedarf nicht unmittelbar durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;

2. der Befreiungsschein ersatzlos gestrichen wird und Ausländer die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn sie über längere Zeiträume oder wiederholt arbeitslos sind;

 


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