der Welt für Österreich zumindest interessieren – alle werden ja vermutlich nicht kommen, weil andere Länder das ähnlich halten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war das eines der Motive für diese Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Auf andere komme ich noch zu sprechen. Es ist mir aber wichtig, festzuhalten, dass das einer der wenigen ausgesuchten Bereiche ist, wo wir konkrete Einladungen zur Zuwanderung an Drittstaatsangehörige aussprechen. In Richtung EU-Mitgliedsstaaten, in Richtung neuer EU-Mitgliedsstaaten ist das eine ganz andere Sache. In Richtung Drittstaaten meine ich, dass wir besonders zurückhaltend, aber gleichzeitig zielgerichtet vorgehen sollten und deswegen über Schlüsselkräfte hinaus auch Forscher ansprechen wollen.
Eine weiter gehende Zuwanderung sehe ich bis auf Weiteres nicht, und das entspricht absolut nicht – oder ist dem sogar diametral entgegengesetzt – dem Entschließungsantrag der Grünen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Weinzinger.
Abgesehen davon, meine Zwischenrufe waren lediglich Ausdruck meines Unverständnisses für Ihr Unverständnis, weil Sie gesagt haben, Saisonniers hätten in Österreich keinerlei Arbeitnehmerschutz. – Ich sage Ihnen als Arbeitsminister: Sie haben vollen Arbeitnehmerschutz. Sie sind allen Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes selbstverständlich im positiven Sinne unterworfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Sie als Arbeitsminister sollten das besser wissen!)
Sie wollen mit Ihrem Entschließungsantrag die Grenzen für Zuwanderer aufmachen, ohne dass hier Top-Qualifikationen nachgefragt würden. Und das, glaube ich, braucht es bis auf Weiteres nicht, das wollen wir nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Forschern jetzt zum Thema Sanierung im Sinne eines EuGH-Erkenntnisses: Entsenderichtlinie. Wir sind vor etwas mehr als Jahresfrist, nämlich am 21. September des letzten Jahres, vom EuGH verurteilt worden – wir haben das Verfahren verloren –, wonach unsere Kontrollbestimmungen in Sachen Entsenderichtlinie, also die Entsendung von Dienstnehmern nach Österreich, nicht EU-konform seien.
Wir waren anderer Auffassung, aber so etwas gibt es – wir haben das Verfahren verloren. Wir würden damit gegen die Dienstleistungsfreiheit und damit eine der Grundnormen und Grundfreiheiten der Europäischen Union verstoßen.
Wir haben uns sehr schnell bemüht, diesen Bereich zu sanieren, auch durch eine entsprechend geänderte Praxis des AMS, haben auch eine Regierungsvorlage erarbeitet und mussten feststellen – und das ist mir jetzt wesentlich –, dass, obwohl wir selbstverständlich, die Bundesregierung, ich als Arbeitsminister, mein Haus, auch der Verfassungsdienst, der Meinung waren, dass das EU-konform wäre, sich die EU-Kommission dagegengestellt hat. Wenn jetzt in einigen Minuten, wie ich höre, ein Abänderungsantrag eingebracht wird, der nach bestem Wissen und Gewissen erstellt ist – keine Frage –, gibt es hier wohl ein Okay und ein Go des Verfassungsdienstes in Richtung EU-Konformität, bloß es ist das nicht zwangsläufig eine Garantie.
Es waren leitende Beamte – in dem Fall Beamtinnen – meines Hauses vor einigen Tagen in Brüssel und haben einige Formulierungen konkret mit der EU-Kommission akkordiert und haben das Okay für konkrete Formulierungen bekommen. So ist weitgehend Rechtssicherheit gegeben, dass die EU-Kommission gegen die Formulierungen nicht vorgeht, denen sie selbst zugestimmt hat. Aber wir gehen jetzt mit diesem Abänderungsantrag darüber hinaus und sind hier, wie gesagt, zwar auf der sicheren Seite, was das Okay des Verfassungsdienstes anbelangt, aber nicht unbedingt im safe haven, was die EU-Konformität nach Meinung der EU-Kommission anbelangt. Ich wollte mich hier nicht verschweigen.
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