Nicht verschweigen möchte ich mich auch in Richtung des Herrn Abgeordneten Kickl: Wenn es um 800 subsidiär Schutzberechtigte geht, dann sprechen Sie bitte nicht von 5 000 und setzen so falsche Zahlen in die Welt. (Abg. Dr. Graf: Das wurde im Ausschuss so gesagt!) Besonders bedenklich, sehr geehrter Herr Abgeordneter, finde ich Ihre Anmerkung: Weil er kriminell geworden ist, wird er zum subsidiär Schutzberechtigten. Im Sinne der Redefreiheit kann hier fast alles gesagt werden, aber aus meiner persönlichen Sicht verletzt das entsprechende politische Anstandsregeln.
Ich darf Ihnen nur sagen, dass nach unserer Auffassung und nach unserer Rechtslage jemand dann subsidiär schutzberechtigt ist, wenn der Asylantrag zwar abzuweisen war oder der Asylstatus aberkannt wurde, aber im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland – zum Beispiel Tschetschenien oder wo auch immer – eine reale Gefahr einer Menschenrechtsverletzung oder einer ernsthaften Bedrohung des Lebens gegeben sein muss oder der Unversehrtheit im Rahmen willkürlicher Gewalt im Rahmen von Konflikten.
Also nicht, weil jemand kriminell geworden ist, wird er subsidiär schutzberechtigt, sondern aus sehr, sehr gewichtigen, menschenrechtlichen Erwägungen. Und dazu sollten auch Sie sich bekennen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kickl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat Frau Abgeordnete Csörgits einiges Richtiges und Wichtiges gesagt. Ich bekenne mich dazu, dass wir möglichst nicht nur unter Einbindung, sondern im Einvernehmen mit den Sozialpartnern vernünftige Regeln zum Thema Lohndumping erarbeiten. Ich kann Ihnen nur sagen, auch weil gerade gestern eine deutsche Parlamentarierdelegation bei mir war, in Österreich war, der unter anderen auch der frühere deutsche Arbeitsminister Walter Riester angehörte – Riester-Rente ist Ihnen noch ein Begriff –, dass unser Instrumentarium versus Lohn- und Sozialdumping ja ein ganz, ganz anderes ist als das deutsche. Wir haben die Pflichtmitgliedschaft – noch nicht in der Verfassung – zu den Strukturen der Arbeitgeber. Das heißt, dass Kollektivverträge in Österreich verbindlich sind für so gut wie alle Arbeitgeber und damit für so gut wie alle Arbeitnehmer.
Ich weiß, da gibt es Ausnahmen, aber die meisten Arbeitnehmer sind dem in positivem Sinne des Wortes unterworfen. Da kann niemand herausoptieren – in Deutschland können Arbeitgeber aus den Tarifverträgen herausoptieren.
Wir haben in Österreich – zweiter Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren – die Entsenderichtlinie vor langer, langer Zeit – das hat nichts mit mir zu tun – umgesetzt für alle Branchen, während das in Deutschland nur für das Bauhaupt- und, glaube ich, Baunebengewerbe erfolgt ist und die Freunde in Deutschland eine langwierige Diskussion rund um eine Ausweitung der Geltung dieser Entsenderichtlinie haben. Und wir haben in Österreich das Arbeitsverfassungsrecht, das auch den ortsüblichen Lohn vorschreibt.
Jetzt weiß ich schon: Recht besteht nur dort, wo es auch umgesetzt wird, aber der rechtliche Rahmen in Österreich in Sachen Schutz vor Lohn- und Sozialdumping ist ein guter, ein sehr guter sogar, und vor allem ein ungleich besserer als zum Beispiel in unserem Nachbarland Deutschland.
Die Protokoll-Anmerkungen aus dem Ministerrat, sehr verehrte Frau Abgeordnete, sind insofern gewissermaßen in Umsetzung, als die erste Sozialpartnerrunde zum Thema Maßnahmen gegen Lohndumping am 10. Oktober stattgefunden hat. – Ich bekomme hier einen Spickzettel meiner sehr verehrten Frau Staatssekretärin: Und zum Zweiten ist auch eine eigene Expertenrunde zum Thema Meldung von Forschertätigkeiten eingesetzt worden. Hier ist man also im Sinne dieser Protokoll-Anmerkungen tätig.
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