Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 134

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Jetzt aber noch etwas, was nicht drinnen ist in dieser Regelung: die Asylwerber. Posi­tiv, das gebe ich zu: Die subsidiär Schutzberechtigten sind jetzt drinnen, die können hier arbeiten. Gut. Aber was ist mit den Asylwerberinnen und Asylwerbern?

Ich lese Ihnen vor aus den „Salzburger Nachrichten“ vom 9. Oktober 2007. Das war die ÖVP, die das zum Thema gemacht hat in den „Salzburger Nachrichten“.

„Asylsuchenden ist nur Sexarbeit erlaubt – Salzburgs ÖVP will es Schleppern schwerer machen und die Prostitution von Asylbewerbern verbieten. Als Putzfrau dürfen Asylbe­werberinnen nicht arbeiten, als Prostituierte sehr wohl.“

Gültiges österreichisches Recht, das wir durch Wegschauen irgendwie handlen. So ist es. Diesen Leuten, die hier Asylwerber sind, die hier arbeiten wollen, die sich auch in­tegrieren wollen, eine Arbeitsmöglichkeit, eine normale Arbeitstätigkeit zu verwehren und gleichzeitig zu sagen, ihr könnt es aber eh probieren in der Prostitution, das ist Zy­nismus pur.

Aber es kommt noch stärker. Am 16. Oktober, also nur wenige Tage nach diesem Arti­kel „Asylsuchenden ist nur Sexarbeit erlaubt“ in den „Salzburger Nachrichten“, heißt es dann in der „Presse“ – und da geht es nicht um Österreich, sondern da geht es um die Bescheide, mit denen die Abschiebung von Personen hier in diesem Land gerechtfer­tigt wird – unter dem Titel „Abschiebebescheid für Baby“, dass eine Frau mit ihrem Ba­by einen Abschiebebescheid nach Nigeria erhalten hat. Und im Bescheid heißt es:

„Darin führt der Beamte des Innenministeriums unter anderem aus, dass in der frühe­ren Hauptstadt Nigerias“ – Zitat – „,ein Untertauchen problemlos möglich‘ sei“ – das rechtfertigt die Abschiebung, meint der Beamte damit –, „und listet Jobs auf.“ Zitat aus dem Bescheid: „In vielen dieser Geschäftsbereiche werden deshalb bevorzugt junge Frauen angestellt bzw. sind junge Frauen besonders erfolgreich, weil sie männliche Kundschaft anziehen.“ – Zitatende. „Und zur Kinderbetreuung heißt es: ,Anzumerken ist, dass auch Sexarbeiterinnen meist auf Kinderbetreuung durch Dritte angewiesen sind.‘“

Ich sage Ihnen, in diesem Haus ist das Wort „Schweinerei“ offensichtlich nicht erlaubt, aber das ist wirklich eine Sauerei! Solche Bescheide werden in Österreich ausgestellt. Mit solchen Bescheiden, aber auch mit gültigem Recht wird Asylwerberinnen gegen­über in Österreich gesagt: Im Bereich Sexarbeit, Prostitution könnt ihr es ja probieren. Wir sehen es nicht so wirklich gerne, aber, na ja, soll sein. Dann werden die Personen abgeschoben, und man sagt ihnen, ihr könnt ja in Nigeria die Sexarbeit oder die Prosti­tution ausüben. (Abg. Dr. Graf: Vielleicht stimmt dieser Sachverhalt!) – Vielleicht stimmt es, sagen Sie, Herr Abgeordneter Graf. Wissen Sie, dass das der nächste Zy­nismus gegenüber diesen Personen ist! (Abg. Dr. Graf: Vielleicht stimmt der Sachver­halt im Bescheid!) Das ist ja schon wieder die nächste Sauerei, die Sie begehen, Herr Abgeordneter Graf: dass Sie Frauen mit Prostitution irgendwie assoziieren wollen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ganz egal, ob Frauen aus Österreich kommen oder aus anderen Ländern, Herr Abge­ordneter Graf: So kann man nicht handeln! So kann in Österreich weder das Asylrecht noch die Ausländerbeschäftigung funktionieren. Und das ist das eigentliche Problem. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben zweimal das Wort „Sauerei“ verwendet! Das ist ein Ordnungsruf! Das ist ein Doppelordnungsruf!) – Herr Abgeordneter Westenthaler, an Ihrer Stelle würde ich ganz ruhig sein. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westen­thaler: So etwas Primitives!)

14.51

 


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