Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Abgeordneter Öllinger! Weder das Wort „Schweinerei“ noch das Wort „Sauerei“ ist leider in diesem Hause zulässig. Ich muss Sie daher ermahnen und erteile Ihnen auch einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Bravo! So etwas Primitives!)
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl mit 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.51
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ein Thema der Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist eben, wie schon ausgeführt, die EU-konforme Gestaltung bei nach Österreich entsandten Arbeitskräften.
Worum geht es? Ich möchte das anhand eines Beispiels kurz beschreiben. Wir haben uns vor einigen Jahren das Problem ganz genau angeschaut. Ein österreichisches Unternehmen bestellt eine Anlage bei einem italienischen Lieferanten. Der italienische Lieferant bekommt den Auftrag, hat aber kein Personal zur Demontage und Montage dieser Anlage in Österreich. Er heuert in Asien 100 Asiaten an, nimmt die auf eine Nacht nach Mailand auf den Betriebssitz dieses italienischen Unternehmens und schickt sie am nächsten Tag nach Österreich als dauernd Beschäftigte des italienischen Unternehmens.
Das war das Problem, und wir haben damals festgestellt, dass wir schon nach dem alten § 18 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – also vor der Verurteilung und vor der Änderung jetzt – die größten Probleme gehabt haben, die entsprechende Kontrolle der Daten und Fakten durchzuführen und die Rechtmäßigkeit dieser Entsendung festzustellen.
Ich habe Ihnen damals einen Brief geschrieben, wenn Sie sich erinnern, Herr Bundesminister, und um eine besondere Prüfung dieser Angelegenheit gebeten. Jetzt haben wir eben heute eine neue Situation im Sinne der Veränderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, aber ich bin noch nicht überzeugt davon – und das möchte ich hier ausdrücken –, dass die neue Situation jetzt wirklich hilfreich ist dabei, dass man bestimmte Praktiken hintanhält.
In diesem Fall damals waren die weder bei uns noch bei den Italienern entlohnt, sondern im Heimatland haben sie auf ein Sammelkonto eines Agenten ihren Lohn bekommen, und wenn sie nach drei Monaten wieder zurückgekommen sind, haben sie gehofft, dass sie dort wirklich Geld vorfinden. So hat das damals ausgeschaut, und die italienische Firma hat selbstverständlich gesagt: Prüft uns nicht! Wir sind in der EU. Es wird schon alles passen. Das geht euch nichts an.
Also das ist das Problem dabei, und ich denke, wir werden uns jetzt in der Sache vergewissern müssen, dass betriebsentsandte Arbeitnehmer im Sitzstaat, wie es so schön heißt, des Arbeitgebers legalen Status haben beziehungsweise sich legal dort aufhalten dürfen, eine Arbeitsberechtigung haben, soziale Absicherung haben und dass unsere Lohn- und Arbeitsbedingungen auch eingehalten werden.
Ich habe aus einer anderen Branche, die schon auf dieses Gesetz wartet, eine Information bekommen, nämlich aus der Leiharbeitsbranche. Es wird jetzt wahrscheinlich von den europaweit agierenden Leiharbeitskonzernen versucht werden, aus der italienischen Filiale, aus der ungarischen Filiale oder aus der polnischen Filiale Leute an die österreichische Filiale des gleichen Unternehmens zu verleihen, sodass dann völlig offen, völlig ohne Schwierigkeiten je nach Bedarfslage ein Arbeitskräftetransfer entstehen könnte.
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