Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 136

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Das ist auch ein Thema, wo ich Sie bitten möchte, die Zusage wirklich auch zeitlich einzuhalten. Sie haben gesagt – so wurde mir berichtet –, dass Sie bereit sind, mit den Sozialpartnern diese Randfragen auch noch mit zu besprechen. Nach Möglichkeit soll­te das noch im heurigen Jahr geschehen, damit wir auch im Zusammenhang mit Ost­öffnung, mit Fachkräftebedarf und mit all diesen Punkten vielleicht zu einer weiteren abgestimmten Vorgangsweise kommen. Das wäre meine Bitte heute in dieser Angele­genheit.

Ich möchte Ihnen keinen Ratschlag geben, Herr Bundesminister, das steht mir sicher nicht zu, aber aufgrund Ihrer Wortmeldung sage ich: Ein bisschen mehr Mut gegenüber der EU-Kommission! Und wenn Sie eine Unterstützung brauchen, sagen Sie es. Das könnten wir vielleicht tun. Mit Vorbehalt, denn wer weiß, ob die jetzt diese Änderung da auch noch akzeptieren. Also ein bisschen mehr Mut können wir uns, glaube ich, schon zutrauen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz mit 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.56.00

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! In diesem Gesetzesantrag wird der Kreis derer, die Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, erweitert. Zum einen sind das die subsidiär Schutzberechtigten.

Herr Bundesminister, es ist schon so, wie Abgeordneter Kickl gesagt hat: Subsidiär Schutzberechtigte sind jene, die Asyl nicht bekommen haben, die keine Fluchtgründe haben, die keine Flüchtlinge sind, die wir aber dennoch nicht in ihr Heimatland zurück­bringen können. Warum? Was kann der Grund dafür sein? – Das eine ist, dass das Personen sind, die uns über ihre Identität und über ihre Herkunft keine Auskunft geben, und zum Zweiten, ganz bevorzugt, sind das Personen, denen aufgrund von Straftaten, die sie hier oder schon in ihrem Herkunftsland begangen haben, eine Bestrafung in ihrem Heimatland droht, die wir als unverhältnismäßig empfinden. Das ist vor allem bei denen so, die aus Nigeria kommen und die sich hier des Drogenhandels schuldig ge­macht haben. Da gibt es ein VwGH-Urteil, das sagt, die Strafen, die dort auf Drogen­handel und auf Beschädigung des Ansehens Nigerias im Ausland stehen, sind so, dass wir diese Personen hier im Land behalten. Abgeordneter Kickl hat völlig Recht.

Sie machen übrigens damit auch – im Gegensatz zu dem, was Ihre Sicherheitspolitiker hier immer sagen – nicht nur aus dem Asylberechtigten so quasi einen Einwanderer, sondern jetzt auch aus dem subsidiär Schutzberechtigten. Das ist ein Einwanderungs­instrument. Wer diesen Titel erlangt, hat identische Rechte – auch im Sozialbereich versuchen Sie das ja zunehmend – wie der österreichische Staatsbürger.

Zweiter Punkt: die Saisonniers. Auch hier gibt es eine Erweiterung, die eigentlich eine Abschaffung dieses Status bedeutet. In beiden Fällen wird diese Öffnung des Arbeits­marktes, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, vor allem die unteren Lohnsegmente unter starken Druck bringen.

Wir wollen das nicht (Beifall bei der FPÖ), und deswegen stelle ich folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäf­tigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B), wird wie folgt geändert:

 


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