1. Artikel 1 Z 1 entfällt
2. Artikel 1 Z 4 lautet:
„§ 1 Abs. 2 lit. i)
Ausländer in öffentlichen und privaten Einrichtungen und Unternehmen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst; Ehegatten und Kinder sind auf die Landeshöchstzahlen gemäß § 13 anzurechnen;“
3. Artikel 1 Z 7 lautet:
„§ 4 Abs. 3 Ziffer 7 wird wie folgt geändert:
der Ausländer über ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG oder dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, verfügt, das die Ausübung einer Beschäftigung nicht ausschließt, oder über den Status eines subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 verfügt oder einen Asylantrag eingebracht hat, über den seit sechs Monaten nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, und das Verfahren nicht eingestellt wurde (§ 24 AsylG 2005) oder auf Grund einer Verordnung gemäß § 76 NAG zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist oder Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit genießt;“
*****
Wir bringen diesen Abänderungsantrag ein, weil wir überzeugt davon sind, dass der Satz „Österreich braucht“ heißen muss, „die Österreicher brauchen“. Wir sind uns bewusst, dass wir als Abgeordnete, die wir hier in diesem Hause vereidigt wurden, vor allem das Interesse der Österreicher im Sinn haben müssen. Den anderen begegnen wir mit Respekt und achten ihre Menschenwürde, aber es kann nicht sein, dass – Zitat – „wer aus welchem Grund auch immer hier Fuß gefasst hat“, dieselben Rechte genießt wie ein Staatsbürger. (Beifall bei der FPÖ.)
14.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag, der von Frau Abgeordneter Rosenkranz soeben vorgetragen wurde, ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Dr. Graf, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 10. Oktober 2007
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Z 1 entfällt
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