Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 143

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nur eine Überwachung an der Arbeitsstelle oder am Wohnsitz ermöglichen – damit kann eine Wiederholung des Falles der missbrauchten Volksschülerin in Wien aber sicher nicht verhindert werden.

Angesichts dieser Fakten liegt wohl auf der Hand, dass die ersten Begründungen der Justizministerin – „10 % weniger Häftlinge“ – korrekter waren als der jetzt im vorlie­genden Entwurf gemachte Versuch, die Reform als angeblich der Sicherheit der Be­völkerung dienend schön zu reden.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Haftentlassungen haben seit Ihrem Amtsantritt stattgefunden? Wie viele davon vorzeitig?

2. Wie viele Sexualstraftäter wurden seit Ihrem Amtsantritt vorzeitig entlassen?

3. Wie viele Straftäter befinden sich derzeit im gelockerten Vollzug? Wie viele davon sind Sexualstraftäter?

4. Wie viele der etwa 3.600 ausländischen Inhaftierten aus über 100 Nationen sind Asylwerber?

5. Weshalb setzen Sie – wenn es Ihnen um die Sicherheit der Bevölkerung geht – den Vorschlag nicht um, die oft wünschenswerte Möglichkeit der Einweisung von Se­xualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende durch das Gericht zu schaffen?

6. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie vorschlagen, um den Justizanstalten für Ihre Entscheidungen über Hafturlaub und Freigang künftig auch die der Polizei vorliegenden Informationen über Strafanzeigen zugänglich zu machen?

7. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Strafdrohung für lang andauernde Freiheitsentziehung und Gewalt (Fall Kampusch) vorlegen?

8. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, um die eklatanten Ungleichge­wichte bei den Strafen für Eigentumsdelikte im Vergleich zu Delikten gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zu beseitigen?

9. Werden Sie die BZÖ-Forderung auf ausschließlich lebenslange Freiheitsstrafen bei schweren Straftaten wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Unmün­digen mit Todesfolge unterstützen? Wenn nein, warum erscheint Ihnen z.B. für das gewaltsame und qualvolle Sterben eines Mädchens eine maximale Strafdrohung von zehn Jahren Freiheitsstrafe wie nach § 92 StGB angemessen?

10. Meinen Sie nicht, dass ein Straftäter, der ein Mädchen sexuell missbraucht und dessen Tod verursacht, auf der tiefsten Stufe des Unrechts steht und daher aus­schließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden sollte? Wenn nein, warum nicht?

11. Unterstützen Sie den Beschluss des Schweizer Nationalrats, dem Volkswillen in der Frage einer lebenslangen Verwahrung von extrem gefährlichen, nicht therapier­baren Gewalt- und Sexualtätern ohne Haftprüfung zu folgen? Wenn nein, warum leh­nen Sie diese vom Schweizer Volk verlangte Änderung, die wahrscheinlich auch der Meinung einer Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher entspricht, ab?

12. Ist es richtig, dass Sie eine deutliche Reduktion der Strafdrohung für gewerbsmä­ßigen Suchtgifthandel planen?

 


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