Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 148

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Haftentlassung kommen? Haben Sie das überprüft? Haben Sie da entsprechende Maßnahmen gesetzt?

Ich sage es ganz offen: Wer die Seelen unserer Kinder zerstört, der hat überhaupt nicht das Recht, in einen gelockerten Strafvollzug zu kommen! Der hat das Recht ver­wirkt, der muss hinter Gitter und darf nicht freikommen! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, die wir verlangen: ein Verbot für den gelocker­ten Strafvollzug bei Kinderschändern und – jetzt kommt es – ein Berufsverbot für Kin­derschänder, die wieder in die Freiheit kommen.

Frau Ministerin! Wir haben am 3. Mai hier in diesem Haus, und zwar vier Parteien, gegen die Stimmen der Grünen – vier Parteien; Herr Kollege Cap, auch Sie und Ihre Partei und Herr Klubobmann Schüssel und seine Partei –, einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem die Regierung aufgefordert wird, bis zum 1. September einen Be­richt vorzulegen, wie sie das Berufsverbot für Kinderschänder umsetzen möchte. Wir haben bis heute nicht den Bericht. Es gibt keinen Bericht! Ich frage mich: Ist das nur Schlamperei, oder ist es tatsächlich eine bewusste Verhöhnung des Parlaments, wenn Entschließungsanträge, Herr Kollege Cap, von der Regierung nicht ernst genommen werden? Das ist schon ein starkes Stück! Das ist nicht Parlamentarismus, so wie wir ihn uns vorstellen, wenn Fristen gesetzt werden, Entschließungsanträge beschlossen werden, die Regierung sich aber gerade in diesen Fällen nicht daran hält, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ein weiterer Punkt ist die Frage der Haftprüfung. Haben Sie sich das schon einmal in der Schweiz angeschaut? Dort wurde mit Mehrheit im Parlament beschlossen, dass für lebenslang verurteilte Sexualstraftäter keine Haftprüfung mehr zugelassen ist! Das heißt, dass dieser Täter auch wirklich lebenslang hinter Gittern sitzt und nicht durch ir­gendwelche Tricks von Anwälten freikommen kann. Das ist etwas, wofür wir auch ste­hen. Es wäre richtig, zu sagen: Wenn jemand eine solche Tat begeht, wofür er lebens­länglich bekommt – und das ist eine besonders grauenhafte Tat, wenn ein Richter ein­mal auf lebenslang entscheidet –, dann hat er das Recht auf Freiheit allemal verwirkt. Das Menschenrecht auf Freiheit hat solch ein Mensch, der aufgrund von Kinderschän­dung lebenslang bekommen hat, verwirkt und darf daher nicht einmal die Chance be­kommen, über eine Haftprüfung wieder in die Freiheit zu gelangen. Das ist auch unse­re Forderung, die wir aufstellen, und wir bitten Sie, das zu überlegen.

Frau Ministerin Berger, Sie sind ein selbstdeklarierter Broda-Fan. Sie haben, wie ich weiß, kurz nach Ihrem Amtsantritt in Ihren Räumlichkeiten einen „Broda-Schrein“ ein­geweiht und huldigen jetzt diesem; wahrscheinlich gehen Sie jeden Tag vorbei. Sie ha­ben selbst gesagt, er ist Ihr größtes Vorbild. – An Broda gibt es ja Gutes und Schlech­tes. Das Gute an Broda war, er hat das Parlament ernst genommen und Reformvorha­ben, Gesetzesvorhaben der Justiz sehr, sehr lange im Parlament diskutieren lassen, was bei Ihrem jetzigen Haftentlassungspaket, das schon mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll, nicht der Fall ist.

Sie lassen uns gar nicht ausführlich darüber diskutieren, Sie wollen das durchziehen, über die Opposition drüberfahren und haben überhaupt keine Lust, mit uns darüber zu diskutieren, weil eben Dinge drinstehen, die skandalös sind – auf diese komme ich noch zu sprechen.

Herr Broda war von 1970 bis 1984 im Amt. Wir wissen: gefängnislose Gesellschaft, lassen wir alle frei – wunderbar, wir brauchen keine Gefängnisse. Aber wissen Sie, wie stark die Kriminalität in den Jahren Brodas gestiegen ist? – Um 22 Prozent! Das war das Ergebnis der Brodaschen Kriminalität beziehungsweise Haftentlassung. Das ist nicht unsere Politik. (Abg. Parnigoni: Wissen Sie, wie die Kriminalität in den sechs Jahren gestiegen ist, wo Sie mitregiert haben? – Um mehr als 30 Prozent!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite