Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 149

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Daher ist dieses Haftentlassungspaket in Wirklichkeit ein gefährlicher Weg, wenn Sie sagen, Sie wollen generell 10 Prozent weniger Häftlinge. Das sind laut jetzigem Stand in den Haftanstalten 900 Häftlinge, die über den Kamm einfach freigelassen werden. (Abg. Parnigoni: Sie haben die Exekutive demoliert und stellen sich da her! Das ist eine Frechheit! Das ist ja unglaublich!)

Ich sage Ihnen, wenn Sie das völlig undifferenziert machen, dann ist die Glaubwürdig­keit der Strafverfolgung in Zweifel gezogen. Und wissen Sie, was dann passiert? – Dann muss man sich schön langsam die Frage stellen, ob ein Richterspruch eigentlich nur mehr eine Empfehlung und sonst nichts mehr ist, wenn auch Richtersprüche und Urteile derartig ausgehöhlt und untergraben werden.

Ihr Ziel ist es, die Zahl der bedingten Entlassungen undifferenziert hochzuschrauben. Die Voraussetzung – das zum Beispiel steht auch in diesem Entwurf; das muss man sich einmal vorstellen! –, die Voraussetzung des Versagens einer bedingten Entlas­sung, also dass jemand nicht mehr bedingt entlassen werden kann – das steht da drin­nen! –, soll nur noch die Begehung einer strafbaren Handlung mit schweren Folgen sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Was heißt denn das im Umkehrschluss, Herr Kollege Donnerbauer und die ÖVP, die das als „Sicherheitspartei“ mitträgt? Heißt das im Umkehrschluss, dass Straftäter, die wegen Delikten ohne schwere Folge einsitzen, die bedingte Entlassung künftig schon bei der Bekanntgabe des Urteils in der Tasche haben und schon wissen, dass sie auf­grund des neuen Vorschlags der Frau Justizministerin früher herauskommen? – Das kann es wirklich nicht sein!

Weiters steht drinnen, dass die Mindestanhaltezeit von drei auf zwei Monate verkürzt wird. – Die nächste Lockerung.

Außerdem steht drinnen, dass auch eine bedingte Entlassung möglich sein soll, sogar bei teilbedingten Strafen, wenn es einen nicht bedingten Teil gibt. Das ist ein bisschen kompliziert, ist aber so. Selbst da soll es eine Lockerung, eine Herabsetzung, eine Möglichkeit der bedingten Entlassung geben. – Das ist nicht das, was wir wollen.

Oder: Sie greifen auch in die richterliche Unabhängigkeit ein. (Abg. Dr. Jarolim: So ein Schwachsinn!) Wissen Sie, was da drinsteht, meine sehr geehrten Damen und Her­ren? – Künftig sollen fachkundige Laienrichter, die durch die Frau Ministerin, durch das Bundesministerium für Justiz entsandt werden, über die bedingten Entlassungen ent­scheiden. Nicht mehr Staatsanwälte, nicht mehr Richter, sondern Laienrichter, die im Wesentlichen aus der Bewährungshilfe kommen und vielleicht auch aus der Schule Brodas, man weiß es ja nicht, und sich dann im Zweifelsfall immer für eine bedingte Entlassung aussprechen. Und schon haben wir es: Hunderte Haftentlassungen, Hun­derte Straftäter, die auf die Bevölkerung losgelassen werden. – Das kann es nicht sein! Das ist nicht Sicherheit, das ist Unsicherheit, Frau Ministerin, die wir massiv bekämp­fen! (Beifall beim BZÖ.)

Oder: ein Rechtsanspruch – das muss man auf der Zunge zergehen lassen – für aus­ländische Straftäter, die generell nach der Verbüßung der halben Strafe entlassen wer­den können, wenn sie sich bereit erklären, freiwillig auszureisen.

Das heißt, von der Polizei dingfest gemachte ausländische Berufsverbrecher und Ban­den werden gegen ihr Versprechen auszureisen nach der Hälfte der Strafzeit auf freien Fuß gesetzt. – Kennen Sie das „Joe-Brown-Phänomen“, Frau Ministerin? Wissen Sie, was das ist? Fragen Sie einmal Ihre Beamten oder die Beamten der Fremdenpolizei! Das sogenannte Joe-Brown-System bedeutet, dass es irrsinnig viele Joe Browns gibt, die gleich ausschauen, die gleich heißen, die die gleichen Maße haben. Und wissen Sie, wer diese Leute sind? – Das sind genau diese Straftäter, die des Landes verwie-


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