Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 221

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Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dem entgegenzuwirken, was man aus manchen Branchen hört: dass man nämlich nur dann überleben kann, wenn man nicht ganz fair ist. Das ist etwas, das ich absolut ablehne. Denn: Es wäre falsch, dass man hier eine Art Kettenreaktion auslöst in Branchen, die natürlich vom Wettbewerb besonders be­troffen sind. Es ist aber nicht möglich, dass man deswegen aktiven Sozialbetrug oder Arbeitszeitüberschreitungen toleriert. Das halte ich für nicht fair, und daher muss dage­gen auch angekämpft werden.

Von Herrn Mitterlehner wurde auch die Frage angesprochen, was noch hätte hineinge­packt werden können. Natürlich glaube ich, dass eine Ausweitung der Auskunftsan­sprüche vom Post- und Telekom-Bereich auch auf periodische Medien und Call-Center vorgenommen werden könnte. Darüber kann man diskutieren, darüber sollten wir das nächste Mal auch diskutieren. Auch über vorhandene Sanktionsmöglichkeiten zur Ge­winnabschöpfung – Unrechtsgewinne, wie man sie auch bezeichnet – sollte man disku­tieren. Einfach zu lösen – das gebe ich zu – wird es aber nicht sein. Dennoch sollte in der nächsten Novelle darauf eingegangen werden, das sollte entsprechende Berück­sichtigung finden.– Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hra­decsni. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.17.06

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die mit der vorliegenden Novelle umzu­setzende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verpflichtet die Mitgliedstaaten im Interesse der KonsumentInnen, geeignete und wirksame Mittel festzulegen, die der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken dienen.

Dies ist unserer Ansicht nach nur unzureichend umgesetzt worden. Zugegebenerma­ßen gibt es einige Verbesserungen für VerbraucherInnen, doch das für uns entschei­dende Mittel ist nicht eingeflossen – wir haben es heute schon öfter gehört –, die Ge­winnabschöpfung. Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches hätte ganz besonders im Bereich des Fernabsatzrechts eine abschreckende Wirkung. Darin sind sich alle Verbraucherschutzverbände und auch das Konsumentenschutzministerium einig, und eigentlich waren sich ja auch meine Vorredner einig darüber.

Dass es dieser abschreckenden Wirkung bedarf, ist uns allen bewusst. Schließlich wurde ein Fünf-Parteien-Antrag verabschiedet mit dem Ziel, ein Maßnahmenpaket ge­gen Internetkriminalität sowie gegen unseriöse und rechtswidrige Internetdienste zu schnüren. Auch im Regierungsübereinkommen – auch das wurde heute schon er­wähnt – wird festgehalten, dass die Möglichkeiten zum Schutz von KonsumentInnen und der Wirtschaft gegen unredliche Anbieter im Internet verstärkt werden müssen.

Angesichts der Tatsache, dass es österreichweit bis zu 400 Internetbetrugsfälle am Tag gibt – das bedeutet hochgerechnet inklusive der Dunkelziffer österreichweit in et­wa 4 000 Fälle pro Woche –, und wenn Sie bedenken, dass ein einzelner Fall in etwa 59 € bis 150 € ausmacht, können Sie sich vorstellen, um welche Summen es sich hier handelt.

Nach der derzeitigen Rechtslage – und die wird jetzt auch festgeschrieben – können sich Unternehmen, die sich durch Lockangebote beziehungsweise vermeintliche Gra­tisangebote unrechtmäßig bereichern, diesen Unrechtsgewinn in jedem Fall behalten. Es besteht allenfalls die Gefahr einer Unterlassungsklage, und das ist doch relativ we­nig abschreckend und sehr zahnlos. Auch der Auskunftsanspruch hilft da relativ wenig, denn der Auskunftsanspruch würde dann besonders viel Sinn machen, wenn es in der


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