Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend UWG-Novelle 2007 samt Titel und Eingang in 236 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen geändert wird, samt Titel und Eingang in 148 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (238 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Erster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.49
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die zur Behandlung stehende Gesetzesvorlage befasst sich einerseits mit Fragen des Patentrechtes, andererseits auch mit Fragen des Markenschutz- und Schutzzertifikatsgesetzes. Wir können uns vorstellen, zum Letzteren in zweiter Lesung unsere Zustimmung zu geben – das werden wir auch tun.
Den patentgesetzlichen Änderungen allerdings können wir diese Zustimmung nicht geben. Wir lehnen sie ab. Und dies möchte ich im Folgenden erläutern.
Einerseits geht es um eine Anpassung an internationale Übereinkommen, vor allem das TRIPS-Abkommen der WTO – da geht es um handelsrechtliche Aspekte geistigen Eigentums –, und andererseits um eine Anpassung an EU-Patentvereinbarungen. Aber
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