Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 237

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Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft in allen Bereichen vom Patentrecht bis zum Einsatz von gentechnisch veränderten Orga­nismen darstellt.“

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Gradauer und weiterer Abgeordneter ist ausreichend unterstützt, ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Transatlantic Free Trade Area; eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Pa­tentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutz­gesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (238 d.B.)“ in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007

Mit dem am 30. April 2007 in Washington unterzeichneten Rahmenabkommen zur Er­richtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft droht Europa noch mehr in die Abhängigkeit der USA zu geraten.

Für die FPÖ ist es problematisch, dass mit der EU-Ratspräsidentin Merkel und Kom­missionspräsident Barroso zwei in dieser Funktion demokratisch nicht legitimierte Per­sonen ein Abkommen unterzeichnen, das für die europäische Staatengemeinschaft und jeden einzelnen Europäer weitreichende Folgen haben könnte.

Das Ziel des bis 2015 anvisierten transatlantischen Binnenmarktes liegt auf der Hand: Großkonzerne sollen entlastet werden, billiger produzieren und von Zöllen oder gegen­seitigen Kontrollen ungehindert Waren und Dienstleistungen austauschen können.

Die überwältigende Mehrheit der Europäer wünscht sich mehr Unabhängigkeit von den USA.

Deshalb tritt die FPÖ auch entschieden gegen die Errichtung der eingangs erwähnten transatlantischen Freihandelszone (TAFTA = Transatlantic Free Trade Area) ein.

Besonders betont wird in der am 30. April 2007 unterfertigten „Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen den USA und der EU“, neben dem freien Handel und dem Wettbewerb, die „Achtung der Eigentumsrech­te“, vor allem der geistigen Eigentumsrechte, sprich: von Patenten.

Während aber bezeichnenderweise die Europäische Union eine Studie finanzierte, die bestehende Handels- und Investitionshemmnisse aufzeigen soll, werden vom Abbau solcher Hemmnisse vor allem US-Konzerne profitieren.

Das Rahmenabkommen geht auf die Wirtschaftsinitiative von EU und USA aus dem Jahr 2005 zurück. Hier wurde bereits eine verstärkte Kooperation bei Regulierungs- und Standardisierungsfragen und beim Schutz geistiger Eigentumsrechte vereinbart.

 


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