Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 238

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War die Europäische Kommission damals noch eher skeptisch gegenüber den Plänen einer transatlantischen Freihandelszone, so hat sich diese Einstellung zwischenzeitlich offenbar grundlegend geändert.

Schon in den 1990er-Jahren gab es vergleichbare Pläne, die damals am Widerstand Frankreichs scheiterten, weil eine totale US-Dominanz in den Bereichen Landwirt­schaft, Medien und Kultur befürchtet wurde.

Der Agrarsektor sieht sich mit dem Ansturm der Grünen Gentechnik der zweiten von den USA ausgehenden landwirtschaftlichen Revolution ausgesetzt.

Tatsächlich scheint es den USA, neben generellen Vorteilen für ihre auf die Eroberung neuer Märkte zugeschnittene Industrie, hauptsächlich darum zu gehen, den Europäern endgültig die großflächige Freisetzung von GVO-Saatgut aufzuzwingen. Schließlich se­hen die Pläne für den Transatlantischen Markt auch gemeinsame Zulassungskriterien vor. Wenn sonach US-Behörden bestimmen, was in Europa angebaut und also ver­zehrt werden darf, kann und soll, werden nationale Gentechnikverbote, wie wir sie bis­lang in Österreich haben, irrelevant sein.

Die FPÖ warnt davor, die Verbindung zwischen harmonisierten Zulassungen und eines an US-Maßstäben orientierten Patentrechts mit den Aktivitäten der Gen-Industrie klein zu reden. Hier droht unser freier Bauernstand in die ausweglose Leibeigenschaft profit­orientierter US-Konzerne geführt zu werden.

Die jetzt vorliegende Rahmenvereinbarung weist im Zusammenspiel mit der schlei­chenden Gentechnik-Zulassung in Europa in eine unmißverständliche Richtung. An der Grünen Gentechnik soll der transatlantische Binnenmarkt nicht scheitern. Um zur Stun­de X vollendete Realitäten vorweisen zu können, die jede weitere Diskussion überflüs­sig machen, ist die klammheimliche Etablierung der genmodifizierten Landwirtschaft natürlich die ideale Voraussetzung.

Und hier schließt sich auch der Kreis, den die besondere Betonung der Patente eröff­nete. Denn gentechnisch veränderte Organismen, also auch Nutzpflanzen, sind paten­tiert. Für ihren Einsatz sind hohe Lizenzgebühren zu entrichten – Profite für die Patent­halter der US-Gen-Multis, das Ende für den freien, selbstbestimmten Bauernstand.

Aber nicht nur deshalb die Herausstreichung des „geistigen Eigentums“. Patente auf Leben erstrecken sich längst auch auf tierische und menschliche DNA. Der US-Kon­zern Monsanto etwa hat in über 160 Staaten ein Patent auf eine auch natürlich in Zuchtschweinen vorkommende Gensequenz angemeldet. Wird das Patent erteilt, müs­sen sämtliche Schweinezüchter, deren Tiere besagtes Gen aufweisen – und das tun sie zu einem hohen Prozentsatz – plötzlich Lizenzgebühren an einen US-Konzern be­rappen. Für viele Züchter wäre das der wirtschaftliche Ruin.

Mit seinen „Schweine-Patenten“ WO 2005/015989 und WO 2005/017204 käme Mon­santo seinem Ziel der Weltmarkteroberung zum Zwecke der Errichtung einer globalen Nahrungsmitteldiktatur einen entscheidenden Schritt näher.

Es wird eine Lawine geistiger Eigentumsrechte im Bereich Biotechnologie auf Europa niederbrechen. Die Zahl der angemeldeten / erteilten Patente liegt in den USA sehr viel höher als in Europa. Aber auch in der EU liegt sie bereits im zig-Tausend-Bereich. In Österreich dagegen wurden 2006 ganze zwei Patente erteilt, die unter die Biotechnolo­giepatentrichtlinie fallen. Es läßt sich demnach denken, mit welcher Wucht uns die Welle gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) und der Grünen Gentechnik tref­fen wird, ist sie einmal entfesselt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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