Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 240

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auch auf die zusätzlichen Herausforderungen hinweisen, die das Patentamt zu bewälti­gen hat.

Die neue Bundesregierung ist mit klaren Zielen angetreten, die finanziellen Mittel und persönlichen Anstrengungen im Bereich Innovation, Forschung, Technologie und Ent­wicklung deutlich zu erhöhen. Wir alle wissen, dass dies ein wesentlicher Impuls zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sein wird. Die konkrete Zielsetzung lautet, die For­schungsquote bis 2010 auf 3 Prozent anzuheben. Dies wiederum bedeutet für das Ös­terreichische Patentamt, dass es dem steigenden Bedarf unserer Wirtschaft für ge­werbliche Schutzrechte, insbesondere Patente nachkommen muss.

Im Jahr 2006 wurden 3 666 Erfindungen angemeldet, davon 1 664 von Österreichern. Im Bundesländer-Ranking liegt Oberösterreich mit 744 Erfindungsanmeldungen auf dem Spitzenplatz vor Wien mit 673, die Steiermark liegt mit 580 auf Platz 3.

Für die internationalen Patentanmeldungen war das Jahr 2006 mit 145 300 Anmeldun­gen ebenfalls ein Rekordjahr. Von Österreich stammen 815 Anträge auf ein internatio­nales Patent.

Das Österreichische Patentamt ist aber auch weltweit im kleinen, exklusiven Kreis der Patentämter, die in der absoluten internationalen Elite mitspielen. In seiner Funktion als internationale Recherche- und Prüfbehörde erstellt Österreichs Patentamt jährlich 1 000 Prüfberichte vor allem für Korea, Singapur, Indien, Brasilien und Südafrika.

Zu den traditionellen Kompetenzen der österreichischen Forschung und Innovation kommen neue, aufstrebende Bereiche, wie Biotechnologie, Verkehrsforschung, Luft- und Raumfahrt, Werkstoff- und Nano-Technologie, Informationstechnologie, Umwelt- und Energietechnologie.

Meine Damen und Herren, ich meine, das wird dann auch die spannende Diskussion für die Zukunft bringen, wenn es um die Problemfelder der Biopatente geht. Der erste Bericht des eigens dafür eingerichteten Biopatent Monitoring Komitees bringt auf alle Fälle viel Zündstoff.

Dem Österreichischen Patentamt wünschen wir mit den neuen und großen Aufgaben, die mit diesem Gesetz auch weiterhin bestimmt werden, alles Gute und viel Erfolg für die Arbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. 2 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


20.08.51

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich spreche zur Änderung des Marken­schutzgesetzes 1970, die notwendig war, um einfach mehr Schutz für den Konsumen­ten und für den Produzenten zu haben.

Es geht aber auch darum, mehr Rechtssicherheit für den Produzenten zu haben, weil er damit einfach einen gewissen Rechtsschutz im Interesse des Wirtschaftsstandortes erreicht.

Es ist aber auch eine bessere Information für den Konsumenten wichtig, denn er weiß oft wirklich nicht, was er kauft und was drinnen ist. Es geht aber auch darum, die tradi­tionellen kulinarischen Spezialitäten in ihrem Ursprung abzusichern; deshalb auch die geschützte Ursprungsbezeichnung und geographische Angabe.

Was ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung? – Unter „Ursprungsbezeichnung“ ver­steht man den Namen einer Gegend oder eines bestimmten Ortes, mit dem ein Agrar-


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