Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 241

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erzeugnis oder ein Lebensmittel bezeichnet wird, das seine Güte und Eigenschaften diesem geographischen Gebiet verdankt und das in diesem begrenzten Gebiet er­zeugt, verarbeitet und hergestellt wird. Der gesamte Entstehungsprozess des Produk­tes muss im Gebiet erfolgen, was nebenbei auch in der Vermarktung eine Bewerbung des Wirtschaftsstandortes und des Tourismusstandortes Österreich bedeutet.

Viele dieser Produkte kennen wir. Es sind dies der Gailtaler Almkäse, der Tiroler Alpkäse, der Gailtaler Speck oder, wie gesagt, das steirische Kürbiskernöl und (Abg. Dr. Stummvoll: Der Waldviertler Karpfen!) – genau! – der Waldviertler Graumohn und der Karpfen. Insgesamt sind inzwischen, wie ich meine, 13 Produkte aufgenommen worden, und das ist dafür die Sicherheit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl mit 1 Minute. – Bitte.

 


20.11.18

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf betreffend das Patentgesetz geht zwar über eine ver­pflichtende Umsetzung zwingender Vorschriften hinaus, doch diese Maßnahmen sind erforderlich, um eine Harmonisierung der nationalen Bestimmungen mit jenen des Europäischen Patentübereinkommens herzustellen.

Zusammengefasst heißt das: wichtig für die EU und hoffentlich auch für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, nämlich zur Abstimmung über den Gesetzent­wurf in 216 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen hinsichtlich der Artikel IV, V und VI des Gesetzentwurfes vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen betroffenen Teile und anschlie­ßend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Artikel IV, V und VI in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür ausspre­chen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

 


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