Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Leben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transatlantic Free Trade Area.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (239 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
20.14
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie durch dieses Gesetz ist im Prinzip durchaus akzeptabel; sie bringt einige Verbesserungen, wir sind EU-konform unterwegs. Es wurden allerdings Chancen, die die Umsetzung der EU-Richtlinie eröffnet, nicht realisiert, und deshalb werden wir dieses Bundesstraßen-Mautgesetz und das ASFINAG-Gesetz leider ablehnen müssen. Das aus einem ganz einfachen Grund: Sie senken sogar die Strafen für Mautprellerei! Derzeit müssen die LenkerInnen 400 € zahlen, wenn sie sich bei der elektronischen Maut nicht ordentlich eingecheckt haben, in Zukunft wird das Strafausmaß auf 300 € gesenkt.
Mir ist ganz klar, dass das ein Anliegen der Arbeiterkammer ist, die „die von Unternehmern getriebenen Fahrzeuglenker“ – unter Anführungszeichen – schonen und schützen möchte. Wir waren immer dafür, dass eigentlich die Unternehmen haften und die Unternehmen für Mautprellerei aufkommen sollten und nicht die Fahrerinnen und Fahrer. Aber Sie senken einfach die entsprechenden Strafen. – Das ist der eine Grund für unsere Ablehnung.
Der andere Grund für unsere Ablehnung ist, dass Sie unter dem Titel „Ökologisierung der Lkw-Maut“ den Transitverkehr per Lkw in Österreich deutlich vergünstigen. Die Transit-Lkw sind nämlich moderne, relativ schadstoffarme Lkw, und die sollen in Zukunft durch die von Ihnen vorgesehene Staffelung der Mauthöhen begünstigt werden und weniger Maut zahlen. Im Gegensatz dazu sollen die alten Stinker mehr Maut zahlen. Nur gibt es derer relativ wenig, und insofern ist Ihre Umsetzung der EU-Richtlinie, ist Ihre sozusagen Billigtarif-Politik für die Transit-Lkw eigentlich kontraproduktiv.
In Summe hätten wir uns ein couragierteres Vorgehen bei der Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie erwartet. Herr Minister Faymann – Frau Staatssekretärin, Sie wissen es – hat eine Verdoppelung der Lkw-Maut versprochen. Nichts davon ist jetzt der Fall; ich weiß, dass dafür EU-Verhandlungen Bedingung sind. Außerdem wurde noch die Alpentransitbörse diskutiert, und auch hier gibt es keinen Vorstoß.
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