und 1-Jahres-Vignetten vertrieben. Diese zeitliche Staffelung trifft nur teilweise die Bedürfnisse der Autobahnbenützer.
Viele Senioren benützen ihr KFZ nur in den wärmeren Monaten des Jahres. Auch Besitzer von Cabrio-Modellen, die nicht selten nur Zweitautos sind, finden mit einer 6-Monats-Vignette das Auslangen. Auch im Interesse der Neu- bzw. Gebrauchtwagen-Kunden findet der Antrag wegen Doppelkosten seine Begründung.
Für die betroffenen Benutzergruppen bedeutet eine den Bedürfnissen angepasste Vignette nicht nur mehr Kostengerechtigkeit sondern verhindert auch unnötigen Ausweichverkehr auf das untergeordnete Straßennetz mit einem ungleich höheren Unfallrisiko und Mehrbelastungen für die Anrainer.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehestbaldig die rechtlichen Voraussetzungen (Bundesstraßenmaut-Gesetz §11) zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich für Österreichs Autobahnen auch folgende PKW-Vignetten angeboten werden:
a) Vignetten, die für sechs aufeinander folgende Monate gelten, die nicht innerhalb eines Kalenderjahres liegen müssen.
b) Vignetten, die für die 1. und 2. kalendarische Jahreshälfte gültig sind.
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Binder-Maier mit einer Redezeit von 2 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.42
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vilimsky, in Ihrer Aufgeregtheit waren Sie nicht sehr glaubwürdig. Ich kann Ihnen versichern, dass gerade der Antrag von Frau Kollegin Haidlmayr ... – Sieben Jahre hätten auch Sie Zeit gehabt, diesen zu erledigen! (Abg. Strache: Der Herr Vilimsky sitzt seit 1. Oktober hier herinnen!) Aber stellvertretend Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion! (Abg. Strache: Wir sitzen alle seit 1. Oktober da! Ein Jahr!) – Aber ich kann Ihnen zusichern, meine Damen und Herren, dass der Antrag von der Frau Kollegin Haidlmayr ganz sicher behandelt wird und ihre Thematik auch sehr ernst genommen wird und wir auch diesbezüglich die Zusicherung von Minister Faymann haben.
Zurück zum Tagesordnungspunkt. – Ich denke, die Kernpunkte der Regierungsvorlage wurden erklärt: Umsetzung der geänderten Wegekostenrichtlinie, Regelung der Kriterien für die Bemautbarkeit, Richtlinien und Kriterien für neue Mauttarife und die erste Anpassung, dass die Mauttarife bis 2010 nach EURO-Emissionsklassen differenziert werden. Wichtig erscheinen mir auch die Informationspflicht der Arbeitgeber über den ordnungsgemäßen Einsatz der Geräte an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine Regelung der jährlichen Valorisierung, die Senkung des Strafrahmens bei Mautprellerei, weil das ein sehr verschwindend geringer Anteil ist.
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