Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 255

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Ich denke, die inhaltliche Veränderung und die inhaltlichen Auswirkungen bedeuten einen ersten Schritt, dass bis 2010 Mauttarife nach Schadstoffklassen gestaffelt wer­den können, und es wird auch die Möglichkeit einer Querfinanzierung geschaffen, nämlich, dass Mittel der ASFINAG für die Finanzierung des Brenner-Basistunnels ver­wendet werden können. – So gesehen ist das ein erster Schritt für eine bessere Um­weltverträglichkeit im Straßenverkehr. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

20.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Ich glaube, der Antrag war noch einzubringen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.45.29

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich habe aufgrund großer Eile vorher folgenden Antrag nicht vorge­lesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignet­tenpflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, die Beendi­gung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die Verwendung einer weitgehend auf­wandsneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“

*****

(Beifall des Abg. Schalle.)

20.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke. Der Antrag ist ausreichend un­terstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses (239 d.B.) über die Regierungsvorlage (217 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert wer­den

Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wech­selkennzeichens. Dieses kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt werden. Dies belastet vor allem Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen,


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