Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 296

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Aber wenn wir jetzt das neue Haushaltsrecht diskutieren ... (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Da muss man noch gar nicht applaudieren, Herr Kollege Donnerbauer. Man muss ein­mal über die Inhalte diskutieren – und dann kann man schauen, ob es zum Budgetvoll­zug 2006 überhaupt etwas zu applaudieren gibt. (Beifall bei den Grünen. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Aber wir werden in Bälde ein neues Haushaltsrecht haben – ich nehme an, dass wir dieses hier beschließen werden –, und danach soll das Budget noch früher beschlos­sen werden. Im Rahmen des so genannten Bundesfinanzrahmengesetzes soll ja, zu­mindest nach der Regierungsvorlage, dieses Gesetz bis spätestens 30. April dem Par­lament vorgelegt werden. Da werden Grenzen für die Ausgaben für bestimmte Rubri­ken festgelegt und gleichzeitig für die Untergliederung in die bisherigen Ressorts auch schon die Ausgaben für das kommende Jahr bindend festgelegt. Das heißt, die we­sentlichen Eckpunkte für das Budget werden in Hinkunft im Frühjahr beschlossen wer­den. (Abg. Dr. Stummvoll: Bitte, zum Thema reden!)

Wenn der Rechnungsabschluss des Vorjahres die Basis für das Budget des folgenden Jahres bilden soll, dann ist der Rechtszustand, den wir derzeit haben, extrem unbefrie­digend und kann so nicht bleiben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben gestern im Rahmen eines Hearings über dieses neue Haushaltsrecht disku­tiert. Da habe ich schon den Eindruck mitgenommen, dass zumindest von einigen Tei­len der Regierungsmitglieder die Absicht besteht, diesen Rechtszustand zu beenden und wenigstens das Kernstück des Rechnungsabschlusses, nämlich die Voranschlags­vergleichsrechnung, spätestens bis zum ersten Quartal des Folgejahres zu diskutieren, damit der Vollzug des vergangenen Jahres auch die Basis für eine Debatte über das folgende Budget bilden kann.

Nun komme ich zu einigen Details des Bundesrechnungsabschlusses. Bemerkenswert finde ich auf Seite 17 einmal mehr die Forderung nach einer Verfassungs- und Verwal­tungsreform – das war ja heute Vormittag schon einmal ein Thema, als wir den Finanz­ausgleich diskutiert haben –: Der Rechnungshof fordert eine Verfassungsreform und eine Verwaltungsreform ein; er sagt, dies soll in den laufenden Finanzausgleichsver­handlungen umgesetzt werden.

Die Finanzausgleichsverhandlungen sind beendet – und was ist diesbezüglich gesche­hen? – Nichts! Der Föderalismus alten Stils bleibt erhalten. Es wurde in Wirklichkeit der zweite Schritt vor dem ersten getan, und es ist nicht anzunehmen, dass der zweite Schritt dem ersten folgen wird. Ich gehe davon aus, dass sich eine Bundesstaatsreform wieder einmal nicht einstellen wird. Versuche hat es in der Vergangenheit schon viele gegeben: vom Perchtoldsdorfer Pakt bis hin zum Österreich-Konvent im Jahre 2004.

Aber was ist eigentlich aus der Verwaltungsreform II geworden? – Das möchte ich Sie, Herr Staatssekretär Matznetter, fragen. (Abg. Dr. Graf: Um 23 Uhr bis zum Jahr 1992 zurückzugehen, ist eine Gemeinheit! Perchtoldsdorfer Paktum 1992!) Ich habe ge­merkt, dass diese Verwaltungsreform II wieder integraler Bestandteil des Finanzaus­gleichspaktums geworden ist. Da würde mich schon interessieren, wo denn die Evalu­ierung geblieben ist, die in diesem Verwaltungsreform-II-Paket vorgesehen ist. Wie ist denn die Auswirkung dieser Reform auf den Bundeshaushalt 2006 gewesen? Wie hat sich das auf den Personalaufwand ausgewirkt, wie auf die Personalstellen, wie auf die Überstunden? Wo findet man denn das alles?

Ein zweiter Punkt, den ich auf der inhaltlichen Ebene noch ansprechen möchte, ist der, dass 2006 ein ausgezeichnetes Konjunkturjahr gewesen ist, dass wir aber feststellen müssen, dass in diesem Jahr das Maastricht-Defizit für den Gesamtstaat lediglich um


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