Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 316

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Ansuchen gegenüber dem Parlament wegen des Verdachtes des Verbrechens der An­stiftung zum Amtsmissbrauch. Und das ist nicht ohne! Schon die verbotene Interven­tion hat einen Strafrahmen von drei Jahren, und der Amtsmissbrauch hat einen Straf­rahmen von zehn Jahren.

Jetzt kommt es: Die Ausschussmehrheit war der Meinung, es ist ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegeben. Ja wissen Sie – und es war unser Versuch, das auch im Ausschuss zu diskutieren –, was das heißt? Wenn der Kandidat einer Partei, die dann ins Parlament kommt, im Wahlkampf besticht, betrügt, was auch immer tut (Abg. Strache: Oder einen erschießt, um ein Mandat zu erhalten!) – reden wir nicht von den Delikten gegen den Körper, den Leib –, und wenn er dabei sagt, es gibt einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit, dann wird der Immunitätsausschuss im­mer die Hände hochheben und sagen: ja, wir sehen einen Zusammenhang mit der poli­tischen Tätigkeit? – Das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der erste Punkt, und der zweite, zumindest gleich gravierende Punkt ist: Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Bankentätigkeit – BAWAG und so weiter – und Finanzmarktaufsicht war mit Mehrheit der Meinung, dass die Aussagen des Abgeordneten Westenthaler ein Fall für die Staatsanwaltschaft und für die Strafge­richtsbehörden sind, und hat deshalb eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht: SPÖ, Grüne und FPÖ. (Abg. Scheibner: Was war das Ergebnis davon?)

Es gibt kein Ergebnis. Das Resultat ist, dass die Staatsanwaltschaft ein Ansuchen ge­stellt hat, und genau die gleiche SPÖ, die gesagt hat: ja, wir sind der Meinung, dass hier ermittelt werden soll!, hebt dann im Immunitätsausschuss die Hand und sagt: Wir glauben nicht, dass ermittelt werden soll, weil ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Noch-nicht-Abgeordneten Westenthaler besteht.

Wenn Sie schon so keck fragen, Herr Abgeordneter Scheibner, dann sage ich Ihnen: Ja, die Staatsanwaltschaft hat ihren Aufgaben gemäß gehandelt und hat das Parla­ment ersucht. Und das Parlament sagt – obwohl der Ausschuss der Meinung war: ja, hier soll ermittelt werden, mit den Stimmen der SPÖ, die noch im anderen Ausschuss einer anderen Meinung war –: Nein, wir wollen nicht, dass hier ermittelt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Fall, in dem die SPÖ am Gängel­band von falsch verstandener Kameraderie der ÖVP gegenüber dem BZÖ – bezie­hungsweise Männerfreundschaften, ich weiß nicht, was sonst, oder Haberer-Partien – handelt. Sie haben es zu verantworten, dass in dieser Causa, die der Untersuchungs­ausschuss tatsächlich für untersuchungswürdig gehalten hat, nicht ermittelt werden kann. Sie tragen eine hohe Verantwortung in der Causa Immunität in dieser Frage be­züglich des Abgeordneten Westenthaler! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

0.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.12.51

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich glaube, bei einem Punkt können wir uns alle treffen: dass die Art, wie Kollege Westenthaler seine Wahlkämpfe gestaltet, die Art, wie er auftritt, die Art, wie er argumentiert, immer wieder zu Recht auf Kritik stößt und dass das, was damals rund um Gastinger, BAWAG, Westenthaler, Telefonanrufe und so weiter stattgefunden hat, ohnehin von niemandem zu akzeptieren ist. Aber ... (Abg. Öl­linger: Aber was?)

Lieber Kollege Öllinger, Sie haben hier gesprochen, als ob er schon ein Verurteilter ge­wesen wäre. (Abg. Öllinger: Nein!) Für Sie war er bereits verurteilt, schuldig, aus! Und


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