Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 327

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0.48.12

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir begrüßen den vorliegenden Antrag zum Bundespflegegeld, den dritten Punkt haben wir selbst schon als Antrag eingebracht.

Kollegin Aubauer hat gerade gesagt: Wer Hilfe braucht, der soll sie auch bekommen. Ich denke, das ist in unser aller Sinn. Wir haben einen Antrag auf Rechtsanspruch auf Pflege eingebracht. Ich hoffe, dass Sie sich dieser Worte, die Sie jetzt hier gesagt ha­ben, entsinnen, wenn dieser Antrag dann im Sozialausschuss sein wird, und diesem Antrag dann auch Ihre Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

0.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.49.03

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der hier vorliegende Antrag beschäftigt sich mit einem ganz wichtigen Teil eines nachhalti­gen Pflegesystems, nämlich mit dem Pflegegeld und mit der Einstufung. Wir haben sei­tens des BZÖ schon einige Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes eingebracht, die dringend notwendig wäre und dringend notwendig ist. Uns ist aber auch bewusst, dass eine neue Einstufung gerade im Bereich der Demenzkranken und auch der jun­gen Menschen mit Behinderung dringend notwendig ist.

Wir stehen diesem Antrag positiv gegenüber, und ich freue mich auf die Diskussion im Sozialausschuss. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

0.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Se­bastian Eder. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.50.01

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorlie­gende Antrag und dessen Begründung beinhalten drei Themen, die berechtigterweise im Ausschuss im Detail behandelt werden sollten, weil es in der Praxis Probleme gibt.

Tatsache ist: Behinderte Kinder brauchen mehr Betreuungszeit, einen höheren Finan­zierungsaufwand und mehr Zuwendung. Zu lösen ist das Problem vielleicht nicht unbe­dingt durch eine Gesetzesänderung, sondern möglicherweise durch mehr Klarheit in den Durchführungsbestimmungen. Minister Buchinger wäre also gefordert.

Der zweite Teil des Antrages scheint mir eher entbehrlich zu sein. Die diagnosefixierte Mindesteinstufung ist aus meiner Sicht und aus meiner Erfahrung als Gutachter gut praktikabel.

Beim dritten Teil betreffend die Demenzkranken sollte die dauernde Beaufsichtigung einfach besser bewertet und nicht unbedingt eine Mindesteinstufung eingeführt wer­den. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 327/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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