Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 83

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Mi­nuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.41.26

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Materie, die jetzt zur Verhandlung steht, war ursprünglich zweigeteilt beziehungsweise hatte einen ganz anderen Inhalt, als jetzt debattiert wird.

Ursprünglich ging es um die Nebentätigkeiten an den Fachhochschulen, die geregelt werden sollten, insbesondere auch die Stellvertretungsregelung. Da sind wir durchaus dabei – das war der ursprüngliche Antrag –, weil wir aufgrund der Erfahrungen und Er­kenntnisse aus der Vergangenheit auch glauben, dass in diesem Bereich eine entspre­chende Verrechtlichung notwendig ist.

Im Ausschuss selbst ist dann ein Abänderungsantrag eingebracht worden, jedoch ent­gegen allen Vereinbarungen unter den Fraktionen kurzfristig, das heißt, es wurde die vereinbarte Mindestfrist, vor der er den Fraktionen zugehen soll, nicht eingehalten. Da­bei hat es sich aber nicht um einen unwesentlichen Abänderungsantrag gehandelt, sondern es ist um die Einführung der Pflicht- oder Zwangsmitgliedschaft bei der Studie­rendenvertretung Österreichische Hochschülerschaft an den Fachhochschulen gegan­gen.

Wir werden daher, weil wir dieses Thema nicht so sehen und weil wir grundsätzlich gegen die Einführung von Kammern, Zwangskammern, Zwangsmitgliedschaften in die­sem, aber auch in allen anderen Bereichen sind – freiheitliche Gesinnung ist eben, einen Parteien-, Kammern-, Proporz- und Ständestaat hintanzuhalten –, diesen Teil nicht mittragen und haben diesbezüglich ein Verlangen auf getrennte Abstimmung ein­gebracht.

Zur Einführung der Österreichischen Hochschülerschaft an den Fachhochschulen eini­ge Punkte. Die Österreichische Hochschülerschaft ist eine Studierendenvertretung, die in ihrer derzeitigen Zusammensetzung von uns nicht als positiv bezeichnet wird, weil sie sich hauptsächlich mit dem allgemeinpolitischen Mandat beschäftigt und weniger Studierendenbelange im klassischen Sinn im Auge hat. Das ist eine ewige Kritik, die wir üben und die auch nicht abebbt.

Die Fachhochschulen sind ein österreichischer Erfolgsweg, der eingeschlagen wurde, wo es keine derartigen gesetzlich eingerichteten Vertretungen gegeben hat, mit Zwangsmitgliedschaft, mit Zwangsbeiträgen für die Finanzierung ausgestattet, sondern es war eine Vertretung auf freiwilliger Basis.

Es hat seit Bestehen der Fachhochschulen immer zwei Flügel bei den Studierenden gegeben: die einen wollten eine freiwillige Studierendenvertretung an den Fachhoch­schulen organisieren – schlank, unbürokratisch, sich an den Interessen der Studieren­den orientierend und so weiter –, die anderen wollten schon immer eine gesetzlich ein­gerichtete Kammer, mit Zwangsmitgliedschaft und auch Zwangsbeiträgen ausgestattet. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Dieser Flügel hat jetzt gewonnen.

Ich erinnere mich daran, dass es auch in der ÖVP bis voriges Jahr eine breite Front gegen eine derartige Einrichtung gegeben hat. (Abg. Grillitsch: Da haben Sie ge­träumt!) Und so unbedingt für den Kammerstaat sind nicht alle innerhalb der ÖVP, also dürfen wir das noch vertreten.

 


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