Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 94

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in der dualen Ausbildung bei der Lehrlingsausbildung machen, dann ist das zu begrü­ßen. Warum? Weil wir unserer Jugend, unseren jungen Menschen für ihr Berufsleben eine gute Basis mitgeben wollen.

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter gerne den Fachhochschulen als Lehrende zur Verfügung stellen, dann tun sie das deshalb, weil sie daran interessiert sind, dass die Mitarbeiter der Zukunft für die differenzierten Herausforderungen ausgebildet und dar­auf vorbereitet werden. Mit dieser Sechs-Semesterwochenstunden-Grenze ist auch si­chergestellt und gewährleistet, dass es hier keine Ausbeutung und keinen Missbrauch geben kann.

Es ist eine Verbesserung der Ausbildung an den Fachhochschulen – und aus diesem Grund, lieber Kollege Zinggl, rufe ich Sie auf, das doch noch einmal zu überlegen und vielleicht doch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.19.36

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abge­ordneter Zinggl, ich denke, es ist natürlich möglich, dass sich bei jeder Gesetzesstelle, die wir da beschließen und diskutieren, im Nachhinein bei der praktischen Anwendung herausstellt, dass hier irgendwo Unschärfe oder Unklarheit besteht. (Abg. Dr. Zinggl: Manchmal schon vorher!) Das kann immer passieren. Aber jetzt schon Beispiele zu konstruieren, ob das eintritt oder nicht? – Das werden wir alles sehen. Falls notwendig, werden wir uns das gemeinsam anschauen und notfalls eine Korrektur machen. Aber ich glaube, das ist auch nichts Neues.

Jedenfalls geht es jetzt darum, dieses Fachhochschul-Studiengesetz zu ändern und Klarstellungen, insbesondere was die nebenberufliche Tätigkeit betrifft, festzulegen; nebenberuflich – es ist ja schon gesagt und ausgeführt worden – entweder im Ange­stelltenverhältnis, in einem freien Dienstverhältnis oder auf Werkvertragsbasis und bis zu sechs Semesterwochenstunden.

Worauf ich im Rahmen der Debatte im Besonderen noch hinweisen möchte, ist § 5a Abs. 4, nämlich dass im Gesetz § 98 Arbeitsverfassungsgesetz zitiert wird, das perso­nelle Informationsrecht für Betriebsrat oder Personalvertretung. Hier wird klargestellt – und ich denke, das ist eine ganz wichtige Position und Bestimmung –, dass dieses personelle Informationsrecht nun auch für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Per­sonen, selbst wenn ein freies Dienstverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, anzuwenden ist.

Das ist insbesondere bemerkenswert, Herr Bundesminister, weil im ursprünglichen § 98 Arbeitsverfassungsgesetz solch eine Klarstellung nicht geschrieben steht und das deshalb indirekt auch auf § 98 Arbeitsverfassungsgesetz in anderen Beschäftigungs­verhältnissen Auswirkungen haben kann. Das finde ich an sich sehr positiv. Daher ist das eigentlich aus meiner Sicht eine wichtige Erweiterung der Mitbestimmungsqualität.

Ich möchte auf eine Bemerkung Ihrerseits, Herr Bundesminister, hinweisen, die Sie im Ausschuss gemacht haben. Sie haben dort nämlich ein Lob für die legistische Mitarbeit der Gewerkschaft ausgesprochen. Das ist insofern bemerkenswert, weil wir in den letz­ten Jahren solche Aussagen von ÖVP-Ministern eigentlich nicht gehört haben, eher das Gegenteil ist da oder dort vorgekommen. Daher habe ich mir gedacht, das gehört eigentlich ins Protokoll hinein, das muss schon sein. (Abg. Dr. Brinek: Na geh, tun Sie nicht übertreiben!) Ich gehe davon aus, diese ganze Geschichte war ernst gemeint. – Sie nicken, also es ist ernst gemeint. (Abg. Neugebauer: Das hast du aber nicht gut


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