Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 107

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Direktzahlungen zur Verfügung stellen; aber trotzdem gelingt es uns nicht, Armut in Familien zu verhindern. Wir haben ein Drittel an AlleinerzieherInnen, die nicht erwerbs­tätig sind – die sind armutsgefährdet –, und jede vierte Familie mit drei Kindern und mehr ist armutsgefährdet. Das heißt, offenbar greift unser derzeitiges System nicht voll. Wir wünschten uns, dass das anders wäre.

Es bekommt zum Beispiel nach dem jetzigen Antrag eine Familie mit vier Kindern knapp 100 € mehr an Familienbeihilfe. Das ist gut, und das hilft den Familien. Wenn Sie andererseits bedenken, dass für Kinderbetreuungsplätze oft 100 €, 200 € oder noch mehr im Monat gezahlt werden müssen, wenn Sie davon ausgehen, dass im Durchschnitt jedes österreichische Kind im Jahr 160 € an Nachhilfekosten braucht –160 € im Schnitt! –, dann sind das für die Eltern Kosten, die viel mehr zu Buche schla­gen als die Erhöhung, die sie jetzt von der Familienbeihilfe her bekommen. Das heißt, primär gilt es auch, bei den Kinderbetreuungseinrichtungen anzusetzen, gilt es, in einem Schulsystem anzusetzen, das auf die Defizite der Kinder schaut und da aufbaut und unterstützt, damit diese hohen Nachhilfekosten weitestgehend vermieden werden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben einen Bereich von Jugendlichen, die derzeit um die Familienbeihilfe umfal­len; das sind all jene, die das Freiwillige Soziale Jahr machen. In der heutigen Diskus­sion ist das beim Medizinstudium schon angesprochen worden: Man sollte doch so etwas einführen, dass es da eine Erprobungsphase geben kann. – Das gibt es! Das Freiwillige Soziale Jahr gibt es, und es wird zunehmend zum Beispiel auch von Fach­hochschulen oder im Rahmen weiterer Ausbildungen herangezogen in der Form, dass es für Leute, die dort gerne Aufnahme finden möchten, auch anerkannt und positiv bewertet wird.

Genau diese Jugendlichen beziehungsweise ihre Familien bekommen derzeit keine Familienbeihilfe. Es gibt eine Lösung in der Weise, dass vom Sozialministerium aus eine jährliche Zahlung erfolgt, die die Familienbeihilfe teilweise ersetzen soll, in Form einer Sonderrichtlinie. Es ist nicht klar, ob das im nächsten Jahr gezahlt wird, es be­steht darauf kein Anspruch. Dann gilt diese Zahlung des Ministeriums als Einkommen, das heißt, die Jugendlichen verlieren dadurch mögliche Unterhaltszahlungen bezie­hungsweise Waisenpension. Die Lösung, wie sie derzeit aussieht, kostet de facto um gut 200 000 € mehr, als die Familienbeihilfe kosten würde.

Der Grund dafür ist leider, dass Sie, Frau Ministerin Kdolsky und Herr Sozialminister Buchinger, sich offenbar nicht einigen können. Von mir aus streiten Sie herum, aber bitte nicht auf Kosten der Jugendlichen und deren Familien! Finden Sie hier eine Lö­sung!

Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Fami­lienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Familienministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2007 einen Geset­zesvorschlag vorzulegen, der einen Anspruch auf Familienbeihilfe während der Absol­vierung des freiwilligen sozialen Jahres vorsieht.

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