Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 120

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Maßnahmen versehen und bereits in den ersten zehn Monaten ihrer gemeinsamen Tätigkeit diese Maßnahmen konsequent umgesetzt hat. (Abg. Strache: Sie ist geschei­tert! Bis dato gescheitert!)

Was sind die Hauptfaktoren der Armutsgefährdung? – Es gibt fünf Hauptfaktoren, die für Armutsgefährdung verantwortlich sind. Erstens: Ausmaß von Beschäftigungslosig­keit. Zweitens: Beschäftigungs- und Erwerbseinkommen und deren Verteilung. Drit­tens: Bildungs- und Ausbildungsstand. Viertens: bestimmte Personen nach Haushalts­merkmalen sind besonders betroffen – denken Sie beispielsweise an Ältere, an Behin­derte, an Personen mit Migrationshintergrund, aber auch Familien mit mehreren Kin­dern. Fünftens: Ausmaß von Sozialleistungen.

Ich beginne mit dem Ausmaß der Beschäftigungslosigkeit: Es ist tatsächlich richtig, dass zwischen 2000 und 2006 dieser wichtige Faktor stark angestiegen ist. 80 000 Ar­beitslose mehr in diesen Jahren, plus 40 Prozent, und damit war in diesen Jahren auch der Druck Richtung Armutsgefährdung sehr, sehr stark.

Was hat die neue Bundesregierung getan? – Mit der neuen Bundesregierung geht die Arbeitslosigkeit seit Herbst letzten Jahres, auch wenn man die Schulungsteilnehmer dazurechnet, konsequent zurück. Am stärksten geht die Langzeitarbeitslosigkeit zu­rück. Das ist deswegen so wichtig, weil das Armutsrisiko von Menschen in Beschäf­tigung bei 7 Prozent, das Armutsrisiko von Menschen mit Kurzzeitarbeitslosigkeit bei 14 Prozent, das Armutsrisiko von Menschen mit Langzeitarbeitslosigkeit aber bei 51 Prozent liegt. Daher ist es so wichtig, dass jetzt die Arbeitslosigkeit zurückgeht, und ganz, ganz besonders stark die Langzeitarbeitslosigkeit.

Die Regierung wird weiterhin darauf achten, dass dieser Prozess des Rückgangs der Arbeitslosigkeit fortschreitet, und ihn mit geeigneten wirtschaftspolitischen, budgetpoli­tischen, aber auch bildungspolitischen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von den Rahmenbedingungen her weiter unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es genügt aber nicht, Arbeit zu haben, nicht arbeitslos zu sein, sondern wichtig ist auch, dass gute Arbeit vorhanden ist, also sozialversicherungsrechtlich abgesichert und mit gutem Einkommen. Sie alle kennen das Phänomen der Working Poor, bei de­nen trotz Beschäftigung, teilweise trotz Vollzeitbeschäftigung Armutsgefährdung nicht ausgeschlossen ist. Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem Regierungspro­gramm ganz entscheidende Maßnahmen formuliert, um diesem Prozess von Working Poor entgegenzutreten, etwa die Einführung eines Mindestlohns auf Basis einer Eini­gung der Sozialpartner – weitgehend schon vereinbart, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2009.

Die kleine Gruppe der Angehörigen der freien Berufe, da bin ich zuversichtlich, werden auch noch in diese gute Lösung mit einbezogen werden.

Oder: die Sicherstellung, dass der Sozialversicherungsschutz für prekäre Arbeitsver­hältnisse ausgebaut wird. Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer und Dienstneh­merinnen in die Arbeitslosenversicherung; die Einbeziehung der freien Dienstnehmer in den vollen krankenversicherungsrechtlichen Schutz auch beim Wochengeld. Das sind Meilensteine!

Es geht aber auch um die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn, weil sie verhindern kann, dass zulasten der ordentlichen Unternehmen und der Beschäftig­ten Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Das sind ganz, ganz wesentliche Momente, um bei Beschäftigung sicherzustellen, dass Beschäftigung nicht zu Armut führt. (Abg. Strache: Valorisierung der Sozialleistungen wäre auch eine Möglichkeit!)

Richtig ist – darauf wurde mit Recht hingewiesen –, dass die Einkommensverteilung unter den Beschäftigten, aber auch im Verhältnis Beschäftigteneinkommen zu Besitz-


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