Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und KonsumentInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zukommen zu lassen, mit dem die Richtsätze nach 293 Abs. 1 ASVG auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle, das bedeutet den Richtsatz nach § 293 Abs. 1
lit. a sublit. aa auf € 1 156,50
lit. a sublit. bb auf € 771
lit. b auf € 771
lit. c sublit. aa erster Satz auf € 283,60
lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 425,80 €
lit. c sublit. aa erster Satz auf € 503,90
lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 771
angehoben werden.“
*****
Da Sie ja der Auffassung sind, dass Armut in Österreich verschwinden sollte, hoffen wir sehr auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
eingebracht im Zuge der Debatte über im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag 446/A(E) (XXIII. GP) betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates
Die Richtsätze nach § 293 ASVG haben den BezieherInnen niedriger Pensionseinkommen ein menschenwürdiges Leben sowie zumindest ein existenzsicherndes Einkommen zu sichern. Ihre Höhe hat sich daher an den zur Verfügung stehenden Daten über die Lebenssituation in Österreich zu orientieren. Die Ende April dieses Jahres von Bundesminister Buchinger präsentierten österreichischen Ergebnisse der EU-Studie zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), welche die mit Abstand umfassendste Arbeit zu diesem Forschungsbereich darstellt, hat die sogenannte Armutsgefährdungsschwelle im Bereich von € 900,- im Monat, zwölf Mal im Jahr erhoben.
Da Pensionseinkommen in Österreich in 14 Jahresteilbeträgen zur Auszahlung gelangt, ist die Höhe der Ausgleichszulage für Einzelpersonen zumindest mit € 771,- festzusetzen und die daran anknüpfenden Richtsätze in Relation zu erhöhen.
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