Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 148

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zu­kommen zu lassen, mit dem die Richtsätze nach 293 Abs. 1 ASVG auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle, das bedeutet den Richtsatz nach § 293 Abs. 1

lit. a sublit. aa auf € 1 156,50

lit. a sublit. bb auf € 771

lit. b auf € 771

lit. c sublit. aa erster Satz auf € 283,60

lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 425,80 €

lit. c sublit. aa erster Satz auf € 503,90

lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 771

angehoben werden.“

*****

Da Sie ja der Auffassung sind, dass Armut in Österreich verschwinden sollte, hoffen wir sehr auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Dieser Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung des Aus­gleichszulagenrichtsatzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

eingebracht im Zuge der Debatte über im Zuge der Debatte über den Dringlichen An­trag 446/A(E) (XXIII. GP) betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates

Die Richtsätze nach § 293 ASVG haben den BezieherInnen niedriger Pensionseinkom­men ein menschenwürdiges Leben sowie zumindest ein existenzsicherndes Einkom­men zu sichern. Ihre Höhe hat sich daher an den zur Verfügung stehenden Daten über die Lebenssituation in Österreich zu orientieren. Die Ende April dieses Jahres von Bundesminister Buchinger präsentierten österreichischen Ergebnisse der EU-Studie zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), welche die mit Abstand umfas­sendste Arbeit zu diesem Forschungsbereich darstellt, hat die sogenannte Armuts­gefährdungsschwelle im Bereich von € 900,- im Monat, zwölf Mal im Jahr erhoben.

Da Pensionseinkommen in Österreich in 14 Jahresteilbeträgen zur Auszahlung ge­langt, ist die Höhe der Ausgleichszulage für Einzelpersonen zumindest mit € 771,- fest­zusetzen und die daran anknüpfenden Richtsätze in Relation zu erhöhen.

 


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