Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 185

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Seite Kinderbetreuung zu geben, ein wichtiger und großer Schritt für österreichische Familien ist.

Ich habe vorhin betont, dass vor allem auch das Wohl der Kinder in diesem Kontext ein wichtiger Faktor ist. Ich glaube nämlich nicht, dass wir hier immer nur über Familien oder Zusammenführung von Beruf und Familie reden sollten, sondern denken wir doch an die, um die es uns gehen muss, nämlich die Kinder. Es profitieren von dieser Aus­schüttung von 25 Millionen € mehr an Familienbeihilfe 170 000 Kinder in Österreich. Durch die Anhebung der jährlichen Einkommensgrenze kommen noch einmal rund 22 000 Kinder dazu. Ich glaube, das berechtigt schon, dass man diese Schritte setzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber auch die Jugendlichen werden profitieren. Indem wir arbeitsuchenden Jugendli­chen nun ermöglichen, geringfügig zu verdienen, bis sie einen Job finden, ermöglichen wir ihnen einen ersten Schritt in die Arbeitswelt, und das ist gut, und das ist wichtig. Ich glaube, dass wir auch die nächsten Schritte in der Abgleichung zwischen Studierenden und Lehrlingen finden werden. Wir haben ja noch einiges vor uns.

Ich habe gesagt, es sind die ersten und nicht alle Schritte gesetzt, so wie wir auch über die Unterstützung von Familien, die behinderte Kinder betreuen, entsprechend weiter nachdenken müssen. 2003 gab es die letzte Erhöhung, eine nächste Erhöhung muss meines Erachtens kommen. Das wird ein nächster Schritt sein. In dieser Gesetzesvor­lage ging es um die Mehrkinderstaffelung. Das haben wir, glaube ich, auch getan.

Wir wollten Gerechtigkeit schaffen. Wir wollten vor allem Gerechtigkeit schaffen für jene Familien, die bereit sind, mehr Kinder auf die Welt zu bringen und entsprechend kinderreiche Familien darzustellen und zu leben. Das ist uns, glaube ich, gut ge­meinsam gelungen. Dafür bedanke ich mich. Ich glaube, dass wir hier noch viel Positi­ves für die österreichischen Familien in diesem Hohen Haus zusammenbringen wer­den. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 228 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag und einen Abänderungsantrag sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen sowie die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zuerst zur getrennten Abstimmung über Ziffer 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf die Ziffer 4 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.

 


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