Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 214

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

strafrechtlichen Verfahrens, das vielleicht mit Gewerberechtsfragen zusammenhängt, in Strafrechtsfragen an einen Notar zu wenden.

Ich danke für die Anerkennung, dass wir den einen Paragraphen über die verbotene Veröffentlichung herausgenommen haben. Das heißt aber nicht, dass wir mit Veröffent­lichungen, wie sie im Zusammenhang mit Strafverfahren passieren, nicht auch ein Pro­blem haben, aber wir werden das tatsächlich im Rahmen des Medienrechts zu lösen haben.

Zur Frage der Behördenorganisation auf Seite des Innenministeriums beziehungsweise der Sicherheitsbehörden muss ich tatsächlich dahin gehend appellieren, dass es natür­lich für die Staatsanwaltschaften sehr wichtig wäre, hier ganz eindeutige Schnittstellen zu haben und zu wissen, wer auf der anderen Seite jeweils für welches Delikt zustän­dig ist.

Wir haben mit dieser Reform jetzt sozusagen das große Paket vorgelegt. Es wird – das wurde schon angekündigt – noch ein zweites Paket an legistischer Begleitgesetzge­bung notwendig sein, das demnächst im Ausschuss sein wird.

Ich muss auch darauf hinweisen, dass bei einer so weitgehenden Reform natürlich auch sehr tiefgreifende organisatorische, personelle und auch sonstige Maßnahmen notwendig sind, die für uns jetzt wirklich absolute Priorität gehabt haben und haben. Wir werden die Staatsanwaltschaften sehr, sehr deutlich aufstocken können, sowohl mit Staatsanwälten als auch mit nichtrichterlichem Personal. Wir werden mehr als 120 Staatsanwälte zusätzlich einsetzen können. Ich danke hier auch dem Herrn Vize­kanzler, der es als Finanzminister möglich gemacht hat, in diesem Bereich doch auch personelle Aufstockungen vorzusehen.

Wir wollen die Staatsanwaltschaften insgesamt weiter stärken: durch mehr organisato­rische Unabhängigkeit, durch ein geändertes Dienstrecht. Ich glaube, die Staatsanwalt­schaften in ihrer neuen Rolle hätten es sich auch verdient, als zentrales Organ der Jus­tiz auch in der österreichischen Bundesverfassung erwähnt zu werden.

Es finden seit längerer Zeit Schulungen statt, damit insbesondere die Staatsanwälte, aber auch die Richter – und hier nehme ich den Hinweis auf, dass das mit der scho­nenden Einvernahme leider in manchen Fällen noch nicht klappt – diesbezüglich ent­sprechend vorgehen. Und wir haben den Opferschutz auch in dem Sinn stark ausge­weitet, dass es eine neue Koordinierungsstelle gibt und mehr Mittel für die Prozessbe­gleitung zur Verfügung stehen. Hier leisten die Opferschutzorganisationen sicher tolle Arbeit, und insofern möchte ich mich dem Dank der Frau Abgeordneten Steibl an diese Organisationen gerne anschließen.

Und weil noch die Ombudsstellen, die wir jetzt mit 2. November eingerichtet haben, an­gesprochen wurden: Wir haben bei der Justiz eine enorm hohe Anzahl von Geschäfts­fällen. Wir haben im Jahr – neu! – 3,6 Millionen Geschäftsfälle. Dass es hier zu be­schwerdeträchtigen Situationen kommen kann, daran besteht gar kein Zweifel, das wollen wir auch nicht leugnen. Dass das bisherige Beschwerdewesen den heutigen Ansprüchen vielleicht nicht mehr genügt hat, wollen wir auch nicht leugnen. Deshalb gibt es diese neuen Ombudsstellen, die sehr gut angenommen werden. Das sind nicht Beamte in dem Sinn, sondern das sind Richterinnen und Richter, die sehr engagiert, sehr erfahren sind, und die Bevölkerung nimmt das gerne an. Vor allem die Tatsache, dass jetzt jemand zuhört und nicht nur schriftlich etwas erledigt, ist sehr wichtig.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieses Modell dem Regierungsübereinkom­men entspricht, wo von justizinternen Stellen die Rede ist, die sich mit Beschwerden auseinanderzusetzen haben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite