strafrechtlichen Verfahrens, das vielleicht mit Gewerberechtsfragen zusammenhängt, in Strafrechtsfragen an einen Notar zu wenden.
Ich danke für die Anerkennung, dass wir den einen Paragraphen über die verbotene Veröffentlichung herausgenommen haben. Das heißt aber nicht, dass wir mit Veröffentlichungen, wie sie im Zusammenhang mit Strafverfahren passieren, nicht auch ein Problem haben, aber wir werden das tatsächlich im Rahmen des Medienrechts zu lösen haben.
Zur Frage der Behördenorganisation auf Seite des Innenministeriums beziehungsweise der Sicherheitsbehörden muss ich tatsächlich dahin gehend appellieren, dass es natürlich für die Staatsanwaltschaften sehr wichtig wäre, hier ganz eindeutige Schnittstellen zu haben und zu wissen, wer auf der anderen Seite jeweils für welches Delikt zuständig ist.
Wir haben mit dieser Reform jetzt sozusagen das große Paket vorgelegt. Es wird – das wurde schon angekündigt – noch ein zweites Paket an legistischer Begleitgesetzgebung notwendig sein, das demnächst im Ausschuss sein wird.
Ich muss auch darauf hinweisen, dass bei einer so weitgehenden Reform natürlich auch sehr tiefgreifende organisatorische, personelle und auch sonstige Maßnahmen notwendig sind, die für uns jetzt wirklich absolute Priorität gehabt haben und haben. Wir werden die Staatsanwaltschaften sehr, sehr deutlich aufstocken können, sowohl mit Staatsanwälten als auch mit nichtrichterlichem Personal. Wir werden mehr als 120 Staatsanwälte zusätzlich einsetzen können. Ich danke hier auch dem Herrn Vizekanzler, der es als Finanzminister möglich gemacht hat, in diesem Bereich doch auch personelle Aufstockungen vorzusehen.
Wir wollen die Staatsanwaltschaften insgesamt weiter stärken: durch mehr organisatorische Unabhängigkeit, durch ein geändertes Dienstrecht. Ich glaube, die Staatsanwaltschaften in ihrer neuen Rolle hätten es sich auch verdient, als zentrales Organ der Justiz auch in der österreichischen Bundesverfassung erwähnt zu werden.
Es finden seit längerer Zeit Schulungen statt, damit insbesondere die Staatsanwälte, aber auch die Richter – und hier nehme ich den Hinweis auf, dass das mit der schonenden Einvernahme leider in manchen Fällen noch nicht klappt – diesbezüglich entsprechend vorgehen. Und wir haben den Opferschutz auch in dem Sinn stark ausgeweitet, dass es eine neue Koordinierungsstelle gibt und mehr Mittel für die Prozessbegleitung zur Verfügung stehen. Hier leisten die Opferschutzorganisationen sicher tolle Arbeit, und insofern möchte ich mich dem Dank der Frau Abgeordneten Steibl an diese Organisationen gerne anschließen.
Und weil noch die Ombudsstellen, die wir jetzt mit 2. November eingerichtet haben, angesprochen wurden: Wir haben bei der Justiz eine enorm hohe Anzahl von Geschäftsfällen. Wir haben im Jahr – neu! – 3,6 Millionen Geschäftsfälle. Dass es hier zu beschwerdeträchtigen Situationen kommen kann, daran besteht gar kein Zweifel, das wollen wir auch nicht leugnen. Dass das bisherige Beschwerdewesen den heutigen Ansprüchen vielleicht nicht mehr genügt hat, wollen wir auch nicht leugnen. Deshalb gibt es diese neuen Ombudsstellen, die sehr gut angenommen werden. Das sind nicht Beamte in dem Sinn, sondern das sind Richterinnen und Richter, die sehr engagiert, sehr erfahren sind, und die Bevölkerung nimmt das gerne an. Vor allem die Tatsache, dass jetzt jemand zuhört und nicht nur schriftlich etwas erledigt, ist sehr wichtig.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieses Modell dem Regierungsübereinkommen entspricht, wo von justizinternen Stellen die Rede ist, die sich mit Beschwerden auseinanderzusetzen haben.
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