Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 215

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Abschließend darf ich allen, die an der Debatte und jetzt auch noch an den Abände­rungsanträgen mitgewirkt haben, sehr herzlich danken und in diesen Dank natürlich auch die Beamtenschaft des Justizministeriums einschließen. Sie können sich vorstel­len, welche Arbeit da dahintersteht. Es kommen ja jetzt auch noch weitere Teile. Wir haben gerade im Strafrecht auch andere Projekte, mit denen wir dieses Haus beschäf­tigen werden. Deshalb auch ein besonders herzlicher Dank von dieser Stelle! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsge­setz 1988 und das Finanzstrafgesetz geändert werden, in 273 der Beilagen, unter Berücksichtigung der von der Frau Berichterstatterin vorgebrachten Druckfehlerberich­tigung.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Stein­hauser vor.

Ich werde daher über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen zunächst zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel I Z 234 lit. b in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und daher angenommen.

Wir gelangen weiters zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 9 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 10 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und daher angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 11 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Ferner kommen wir zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 12 bis 15 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und daher angenommen.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berück-


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