Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 213

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stad­ler. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.30.50

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Werter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Mit dem Strafprozessreformgesetz wird das Vorverfahren der Strafprozessordnung grundlegend erneuert, und im Zuge dieser Erneuerung wird eine Reihe von Anpassungen durchgeführt. Wir haben bereits von einigen gehört, und ich möchte kurz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes Stellung nehmen.

Zukünftig wird bei Jugendlichen, die straffällig geworden sind, das Jugendgericht zu­ständig sein, und zwar in allen Fällen. Ich glaube, dass es richtig und wichtig ist, dass wir Jugendliche auch dann begleiten, wenn sie einmal eine Dummheit gemacht haben. Gerade bei Jugendlichen ist es wichtig, dass wir mittels Diversion versuchen, ihnen Be­gleitung zu geben, und damit versuchen, zu verhindern, dass sie das verbrecherische Handwerk erlernen. Junge Menschen haben eine zweite und, wenn notwendig, auch eine dritte Chance verdient. Das gilt für alle Bereiche.

Unsere Jugend verdient auch, dass wir uns für sie sehr strapazieren. Gerade im Ju­gendlichenalter ist die Chance für eine positive Beeinflussung sehr groß. Daher begrü­ße ich diese Änderung im Jugendgerichtsgesetz sehr und sehe sie als einen wichtigen Schritt in eine richtige Richtung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


20.32.18

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön, Herr Präsident, und danke auch allen, die dieses Vorhaben generell gewürdigt haben – ich denke, es ist tatsächlich ein Vorhaben, das den Beisatz „historisch“ verdient – und die sich auch einzelnen Aspekten, die ja doch sehr vielfältig sind, gewidmet haben.

Mir liegen natürlich alle Aspekte am Herzen, und ich hoffe, dass das auch mit 1. Jänner jetzt gut zu funktionieren beginnt. Aber ich freue mich insbesondere über die Anerken­nung, die die Verbesserungen im Opferschutz gefunden haben, weil ich tatsächlich glaube, dass damit ein sehr entscheidender Schritt gesetzt wurde, um den Opfern im Strafverfahren eine verbesserte Rechtsstellung zu geben und insbesondere auch das Strafverfahren durch die Erweiterung der schonenden Einvernahme für sie erträglicher zu machen.

Es tut mir leid, dass es einzelne – vergleichsweise kleinere – Umstände sind, die es nicht erlauben, dass alle Fraktionen zustimmen können. Zur Frage des einheitlichen Strafrahmens bei der falschen Zeugenaussage wurden ja die Argumente vom Kollegen Donnerbauer und indirekt auch vom Kollegen Steinhauser schon vorgebracht. Für uns ist einfach wichtig, dass tatsächlich die Aussage vor den Kriminalbehörden, auch vor den Sicherheitsbehörden mindestens gleichgestellt werden mit denen vor Gericht, weil diese Aussagen die Ermittlungen natürlich sehr stark bestimmen und eher irreführend sein können als dann die Aussagen bei Gericht.

Zum Herrn Abgeordneten Darmann wegen der Notare: Wir haben ja schon einige Male versucht, das zu diskutieren. Ich kann dazu nur sagen, wir sehen im Berufsrechtsände­rungsgesetz, das heute den Ministerrat passiert hat, ja vor, dass auch Notare in Zu­kunft strafrechtliche Vertretungen vor Bezirksgerichten machen dürfen. In der Praxis spielt, obwohl viele Notare noch in den Listen eingetragen sind, diese Möglichkeit kaum mehr eine Rolle. Ich selbst komme aus dem ländlichen Raum und muss sagen, bei uns würde kaum jemand auf die Idee kommen, sich außerhalb eines verwaltungs-


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