Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 212

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20.27.05

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon fast alles gesagt; ich möchte des­halb nur noch näher auf das Sexualstrafrecht und auf den Jugendschutz eingehen.

Im Bereich des Jugendschutzes ist insbesondere die Neugestaltung der Bestimmung über Kinderpornographie, der § 207, zu erwähnen. War bisher die Strafbarkeit bei Be­sitz und Handel von pornographischen Darstellungen von Minderjährigen bis zum voll­endeten 14. Lebensjahr gegeben, so wird ab 1. Jänner 2008 die Strafbarkeit bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet, wobei nun auch virtuelle Darstellungen erfasst werden.

Österreich ist im internationalen Vergleich kein gezieltes Produktionsland von kinder­pornographischem Material, dennoch ist jeder Einzelfall ein Fall zu viel. Umso mehr sorgt das Herunterladen vom Internet und der Besitz von kinderpornographischen Dar­stellungen in unserem Land für Aufregung. Ermittler sind über die hohe Zahl an Ver­dächtigen in Österreich oft überrascht. Ich denke hier an die vielen Operationen der ös­terreichischen Exekutive, die gemeinsam mit den Ermittlern aus anderen Ländern fün­dig geworden ist, und daran, dass vermutlich das Geschäft mit der Kinderpornographie den Drogenhandel übersteigt.

Dieses Gesetz bedeutet Schutz unserer Kinder, es bedeutet eine Verbesserung des Opferschutzes, aber auch die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten. Deshalb ist es schade, dass nicht alle Parteien mitgehen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

20.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.28.52

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit die­sem Gesetz wird unter anderem eine einheitliche Struktur des Vorverfahrens gewähr­leistet, und ich glaube, dass das eine der wesentlichen Änderungen ist. Künftig wird die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei gemeinsam das Ermitt­lungsverfahren führen. Es gibt also nicht mehr die Differenzierung zwischen gerichtli­chen Vorerhebungen und einer gerichtlichen Voruntersuchung.

Aus dieser Gemeinsamkeit leitet sich durchaus auch ab, dass eine Falschaussage zum Beispiel vor der Kriminalpolizei beziehungsweise vor Staatsanwalt und Gericht in etwa die gleiche Wertung, die gleichen Folgen hat, was bisher nicht der Fall war. Allerdings ist hier nicht ganz schlüssig, dass es hier unterschiedliche Strafrahmen geben soll.

Als großer Fortschritt erscheint mir auch, dass sich – Kollege Maier hat es bereits aus­geführt – hinkünftig Privatbeteiligte an Strafprozessverfahren anschließen können, weil damit wirklich oft zeitaufwendige und nervenaufreibende Zivilverfahren vermieden wer­den können.

Eine Anmerkung noch, Frau Bundesministerin, zur jüngst installierten Justizombuds­stelle in Ihrem Ministerium: Dass hier durchaus Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht, zeigt der anscheinend rege Zuspruch zu dieser Stelle. Mir persönlich erscheint es allerdings als nicht ganz schlüssig, dass Beamte des Justizapparates über Be­schwerden gegen Beamte und Vorgangsweisen des Justizapparates befinden sollen. Ich glaube, dass da der Weg, den wir seinerzeit vorgeschlagen haben, einen vom Par­lament installierten, unabhängigen Justizanwalt einzurichten, der wesentlich vernünfti­gere gewesen wäre. Aber immerhin: Es ist auch das schon ein Fortschritt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30

 


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