20.27
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon fast alles gesagt; ich möchte deshalb nur noch näher auf das Sexualstrafrecht und auf den Jugendschutz eingehen.
Im Bereich des Jugendschutzes ist insbesondere die Neugestaltung der Bestimmung über Kinderpornographie, der § 207, zu erwähnen. War bisher die Strafbarkeit bei Besitz und Handel von pornographischen Darstellungen von Minderjährigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gegeben, so wird ab 1. Jänner 2008 die Strafbarkeit bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet, wobei nun auch virtuelle Darstellungen erfasst werden.
Österreich ist im internationalen Vergleich kein gezieltes Produktionsland von kinderpornographischem Material, dennoch ist jeder Einzelfall ein Fall zu viel. Umso mehr sorgt das Herunterladen vom Internet und der Besitz von kinderpornographischen Darstellungen in unserem Land für Aufregung. Ermittler sind über die hohe Zahl an Verdächtigen in Österreich oft überrascht. Ich denke hier an die vielen Operationen der österreichischen Exekutive, die gemeinsam mit den Ermittlern aus anderen Ländern fündig geworden ist, und daran, dass vermutlich das Geschäft mit der Kinderpornographie den Drogenhandel übersteigt.
Dieses Gesetz bedeutet Schutz unserer Kinder, es bedeutet eine Verbesserung des Opferschutzes, aber auch die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten. Deshalb ist es schade, dass nicht alle Parteien mitgehen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.28
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
20.28
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit diesem Gesetz wird unter anderem eine einheitliche Struktur des Vorverfahrens gewährleistet, und ich glaube, dass das eine der wesentlichen Änderungen ist. Künftig wird die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei gemeinsam das Ermittlungsverfahren führen. Es gibt also nicht mehr die Differenzierung zwischen gerichtlichen Vorerhebungen und einer gerichtlichen Voruntersuchung.
Aus dieser Gemeinsamkeit leitet sich durchaus auch ab, dass eine Falschaussage zum Beispiel vor der Kriminalpolizei beziehungsweise vor Staatsanwalt und Gericht in etwa die gleiche Wertung, die gleichen Folgen hat, was bisher nicht der Fall war. Allerdings ist hier nicht ganz schlüssig, dass es hier unterschiedliche Strafrahmen geben soll.
Als großer Fortschritt erscheint mir auch, dass sich – Kollege Maier hat es bereits ausgeführt – hinkünftig Privatbeteiligte an Strafprozessverfahren anschließen können, weil damit wirklich oft zeitaufwendige und nervenaufreibende Zivilverfahren vermieden werden können.
Eine Anmerkung noch, Frau Bundesministerin, zur jüngst installierten Justizombudsstelle in Ihrem Ministerium: Dass hier durchaus Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht, zeigt der anscheinend rege Zuspruch zu dieser Stelle. Mir persönlich erscheint es allerdings als nicht ganz schlüssig, dass Beamte des Justizapparates über Beschwerden gegen Beamte und Vorgangsweisen des Justizapparates befinden sollen. Ich glaube, dass da der Weg, den wir seinerzeit vorgeschlagen haben, einen vom Parlament installierten, unabhängigen Justizanwalt einzurichten, der wesentlich vernünftigere gewesen wäre. Aber immerhin: Es ist auch das schon ein Fortschritt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.30
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