Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 211

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abge­ordnetem Mag. Maier vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.23.25

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Frak­tion hat 2001 und 2003 Entschließungsanträge zur Verbesserung der Stellung der Pri­vatbeteiligten in der Strafprozessordnung eingebracht. Wir sehen mit dem heutigen Gesetz unsere damaligen Zielstellungen verwirklicht – ich zitiere –:

„Mehr und bessere Rechte für Privatbeteiligte sind in der Strafprozessordnung notwen­dig. Anlass für eine Gesetzesänderung sollten u.a. die Erfahrungen aus den jüngsten ,Monsterverfahren‘, wie dem Bautreuhand-Immag-Strafverfahren 1 oder aktuell dem Kaprun-Prozess sein. Es kann nicht sein, dass geschädigte Privatbeteiligte – wie im WEB-1-Strafverfahren – fast 13 Jahre auf ein Strafurteil warten müssen und dann auf Zivilgerichte verwiesen werden.“

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz ist nun in einem Strafverfahren über zivilrechtliche Ansprüche zu entscheiden. Personen, die durch eine Straftat geschädigt wurden, können sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen, und nur in Ausnahmefällen kann sich das Gericht einer diesbezüglichen Entscheidung entziehen.

Wir sehen dies als einen wesentlichen Teil zur Verbesserung der Opferrechte generell. Ich verweise nur auf die Bestimmung des § 66 der Strafprozessordnung, wo die Sub­jektstellung der Opfer geregelt wurde, auf die §§ 67 bis 69, wo die Rechte der Privat­beteiligten geregelt wurden, und auf § 366, wo nun die Verfahren über privatrechtliche Ansprüche geregelt wurden – insgesamt eine Verbesserung.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass zurzeit der AMIS-Prozess läuft, und es wäre gut, hätten die Geschädigten jetzt bereits die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Pri­vatbeteiligte anzuschließen – was sie ja haben, aber die Richter sollten auch entschei­den müssen. Ich erinnere an den Kaprun-Prozess und natürlich auch an den WEB-Pro­zess.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Gesetz insgesamt viel­leicht noch eines: Dieses Gesetz wird nur dann Erfolg haben, effektiv sein, wenn die Schnittstellenproblematik zur Sicherheitsbehörde beziehungsweise zur Kriminalpolizei geregelt ist. Ich muss das mit aller Deutlichkeit festhalten, weil es nicht klar ist, wer im Bereich der Länder tatsächlich Ansprechpartner für die Justiz ist. Ist es in einer Stadt das Kriminalreferat, der Stadt Salzburg beispielsweise, oder das Landeskriminalamt? Es gibt keine Deliktzuordnung, und ich möchte auf dieses Problem wirklich mit aller Deutlichkeit hinweisen.

Abschließend: Die Behördenreform in diesem Bereich ist noch ausständig, und sie ist ebenfalls notwendig, damit die Strafprozessreform, zu der wir uns bekennen, auch den notwendigen Erfolg hat.

Ich wünsche allen, den Richtern, den Staatsanwälten und dem nichtrichterlichen Per­sonal, die mit diesem Gesetz mit 1. Jänner 2008 zu arbeiten haben, viel Erfolg – und Ihnen, Frau Bundesministerin Berger, natürlich auch. (Beifall bei der SPÖ sowie
des Abg. Dr. Schüssel.)

20.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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