Jugendlichen eine Chance zu geben, ist und bleibt für die ÖVP immer ein wesentlicher Grundsatz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)
20.20
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Rudas vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
20.20
Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da so große Einstimmigkeit herrscht, werde ich die 3 Minuten nicht ausschöpfen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass Sie, Frau Ministerin, mit diesem Gesetz wieder einmal bewiesen haben, dass Justizpolitik auch Gesellschaftspolitik sein kann, und zwar gerade was meine Zielgruppe, die Jugendlichen, angeht.
Ich möchte da drei Punkte hervorheben, nämlich – erstens –, dass jetzt nur mehr das Pflegschaftsgericht entscheidet, ob ein Jugendlicher in seiner Entwicklung gefährdet ist, wenn er verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Besonders hervorstreichen möchte ich zweitens die Änderungen für die Jugendlichen bei den diversionellen Erledigungen, und drittens, dass junge Menschen nicht mehr ohne eine Vertrauensperson vernommen werden.
Mit dieser Gesetzesänderung werden die Rechte der Jugendlichen durchschaubarer und vor allem auch für die Jugendlichen durchschaubarer, und das ist im Sinne der Partizipation ganz wichtig und notwendig gewesen.
Ich hoffe, dass auch in Zukunft weiterhin Justizpolitik Gesellschaftspolitik ist. Ich bin da aber sehr zuversichtlich. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Eine gefährliche Drohung!)
20.21
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
20.21
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit diesem Strafprozessreformbegleitgesetz wird auch die Stärkung der Opferrechte manifestiert. Und, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, im Zusammenhang mit Straftaten und Opfern sollte ein wichtiger Komplex nicht unerwähnt bleiben: Die Gewaltschutzzentren spielen eine ganz große, ja zentrale Rolle und leisten hier auch sehr, sehr gute Arbeit, nicht nur seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes, sondern auch in vielen anderen Bereichen, auch im Bereich rascher und aktiver Hilfe, die Opfer durch diese Interventions- und Gewaltschutzzentren erhalten.
Diese Opferschutzzentren arbeiten auch eng mit der Polizei zusammen. Sie bieten Gewaltopfern rasche und aktive Unterstützung. Das Gewaltschutzgesetz hat sich sozusagen als lebendes Instrument des Gewaltschutzes erwiesen.
Die Zahl der Wegweisungen steigt in den letzten Jahren immer mehr an. Man kann das positiv, aber auch negativ sehen. Aber ich denke, es ist positiv, das aufzuzeigen, und es ist zu hoffen, dass diese Zahlen vielleicht doch einmal auch sinken.
In diesem Sinne möchte ich von dieser Stelle aus allen Institutionen, Non-Profit-Organisationen und Einrichtungen, die sich für eine Besserstellung und Sicherstellung von Opfern einsetzen, ein Danke aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.23
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