Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 217

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Zum einen gewinnen die Gesundheitsdaten in den letzten Jahren immer mehr Bedeu­tung. Viele Entscheidungen, die wir zu treffen haben, insbesondere wenn es um struk­turelle, gesellschaftspolitische oder auch nachhaltige Entscheidungen geht, sind auf Basis dieser Statistikdaten zu treffen. Zum anderen brauchen wir natürlich diese Daten, wenn es um Verbesserungen der Qualität, um das rechtzeitige Erkennen von Trends und Entwicklungen geht und uns diese Daten helfen, Entscheidungsgrundlagen aufzu­bereiten.

Zum Dritten übernimmt der Statistikrat Verantwortung für die mittelfristigen Arbeitspro­gramme und die Budgets, gibt wichtige Empfehlungen zur Gestaltung von Verwal­tungsdaten und hilft bei der Koordination der Ministerien und Organe der Statistik des Bundes und der Europäischen Union.

Im Verfassungsausschuss haben wir den Bericht des Statistikrates 2005 und 2006 be­reits endbehandelt, und gerade in diesen Berichten wird deutlich, welch wichtige Emp­fehlungen von diesem Rat ausgehen.

Zum einen fordert der Rat zu Recht – im Wechselspiel mit der Ministerverantwortlich­keit –, dass in den Ministerien rechtzeitig die notwendigen rechtlichen Grundlagen ge­schaffen werden, damit wir jeweils über aktuelle Daten verfügen.

Auch empfiehlt dieser Statistikrat, dass es zu einer Minimierung der Belastung und einer ausreichenden Information der betroffenen Auskunftspflichtigen sowie zu einer Entlastung durch die verbesserte Heranziehung von Administrativdaten und Datensi­mulationen kommt, um Primärerhebungen zu vermeiden.

Schlussendlich fordert der Statistikrat eine befriedigende Transparenz des Informa­tionsangebotes und eine Einheitlichkeit der Darstellung.

Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Evaluierung der Statistikinstitute der Euro­päischen Union in den einzelnen Bundesstaaten sind bisher 21 Statistikämter eva­luiert – und von diesen 21 Statistikämtern liegt wer an erster Stelle? – Die Statistik Austria! Daher gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Statistik Austria, den Mitgliedern des Statistikrates.

Wir werden selbstverständlich auch weiterhin von Österreich aus dafür sorgen, dass wichtige neue Erkenntnisse der Statistik auch auf europäischer Ebene einfließen. Wir werden daher diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.46.59

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zunächst zum Inhalt dieser Gesetzesnovelle, nämlich der Erweiterung des Statistikrates um eine Person, die vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend nominiert wird. Wir haben auch im Ausschuss dieser Veränderung zugestimmt. Was wir aller­dings auch vermerkt haben, ist, dass der Statistikrat, bestehend aus momentan 15 Per­sonen, aktuell aus 13 Männern und zwei Frauen zusammengesetzt ist und dass es wohl auch bei statistischen Fragen einen gewissen Einfluss hat, ob der Rat einiger­maßen geschlechterparitätisch besetzt ist.

Besonders bemerkenswert ist, dass vom Bundeskanzleramt vier Personen entsandt wurden und alle vier Personen Männer sind. Herr Staatssekretär, Sie haben schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Nominierung auf fünf Jahre gelaufen ist, also die Verantwortung dafür noch der hier sitzende ehemalige Bundeskanzler Schüssel ge-


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