Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 218

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tragen hat, und dass das bei der nächsten Nominierung verändert wird. Darauf sollte man wirklich Augenmerk legen.

In der ersten Rede hiezu ist schon angemerkt worden, dass es in diesen Berichten im Verfassungsausschuss zur Frage der Bildungsstatistik keinerlei Erwähnung gegeben hat. Das erscheint angesichts der aktuellen Debatte, die wir im Schulbereich immer wieder hatten, bemerkenswert, denn dass wir im Bildungsbereich einen Mangel an Daten haben, ist, glaube ich, unbestritten. Dazu haben Sie im Ausschuss geantwortet, dass ja jetzt mit der Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz die Grundlagen ver­ändert werden. Ich möchte auch da noch einmal festhalten, das ist nicht der Fall, weil an den Grundlagen der Erhebung keine Veränderungen geplant sind. Die Dinge, die jetzt fehlen, werden auch dann fehlen, wenn die Frage des Datenschutzes besser berücksichtigt wird, aber das ändert noch nichts an den Grundlagen.

Ich glaube, man kann nicht davon ausgehen, dass all das, was momentan geregelt ist, hinreichend ist, um politische Fragen zu beantworten. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wenn wir im Bildungsbereich Daten brauchen, dann kann es nicht sein, dass das Ministerium sich immer abputzt und sagt, das macht eh die Statistik Austria. Was die Statistik Austria im Rahmen einer quantitativen Erhebung nicht macht, haben wir nicht, weil viele Fragen nicht unmittelbar auf die Einzelperson Bezug nehmen, weil zum Beispiel die Frage von Schulklassen logischerweise nicht über Einzelpersonen erho­ben wird.

Faktum ist, dass wir zur Frage der Leistungsgruppen in Österreich, was ja in Diskus­sion ist und wo die ÖVP immer wieder betont hat, wie „super“ die Leistungsgruppen funktionieren, auf eine parlamentarische Anfrage hier im Haus und in allen neun Bun­desländern von einem einzigen Bundesland Zahlen bekommen haben, wie dieser Auf­stieg funktioniert, der immer angekündigt wird, nämlich Förderung, und dann kommt man hinauf. Acht Bundesländer sagen, sie haben keine Daten. Das Ministerium sagt auch, es liegen keine Daten vor. Das zeigt, dass wir einen deutlichen Nachholbedarf im Bereich der Statistik haben.

Dieses Gesetz wird diesen Umstand nicht verändern, aber ich hoffe, dass auch ent­sprechende politische Maßnahmen folgen werden, damit wir Grundlagen haben, um politische Akzente setzen zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.50.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Um gleich einmal die Spannung herauszunehmen: Die Freiheitliche Partei wird dieser Regie­rungsvorlage auch zustimmen. Man muss auch dazu sagen: Wir stoßen uns weniger daran, dass von 15 Mitgliedern nur einige wenige Frauen sind. Wie gesagt, es wäre empfehlenswert, wenn es mehr Damen sind, würde mich persönlich auch freuen, aber man muss ja nicht das ganze Leben sozusagen vergendern. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber gescheit ist es schon, oder?) Also es dürfen auch einmal wo mehr Männer sein.

Aber was interessant ist an dieser gesamten Angelegenheit: Bisher hat man 15 Mit­glieder gehabt, jetzt braucht man 16. Offensichtlich ist es so, dass der Proporz wieder Einzug gehalten hat, und man muss wieder schauen, dass es acht Schwarze und acht Rote gibt. Das als Kritikpunkt.

Als weiteren Kritikpunkt möchte ich kurz verweisen auf den Tätigkeitsbericht des Statis­tikrates, wo es um die Empfehlung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung geht.


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