5. In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.
6. Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.“
Artikel 4
1. Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Artikel 5 bei den Mitgliedstaaten.
2. Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit. Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.“
Zu den Verbesserungen, die der Vertrag von Lissabon bringt, gehören insbesondere auch die stärkere Beteiligung des Europäischen Parlaments in der Gesetzgebung, die Stärkung der Kontrollfunktion der nationalen Parlamente, mehr Rechte für die BürgerInnen und Bürger durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta und durch die rechtliche Verankerung des Instruments europäischer Bürgerinitiativen, die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat, ein klarer Zielkatalog für die EU, eine klare Regelung der Zuständigkeiten der Union, eine verstärkte Absicherung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.
Der Vertrag stellt insbesondere durch den neuen „Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik“ auch die institutionellen Weichen, um der EU künftig ein größeres internationales Gewicht zu geben. Auch die Zusammenarbeit im Bereich Innere Sicherheit wird weiter verstärkt.
In Bezug auf die österreichische Forderung nach einer dauerhaften Lösung der Problematik des Hochschulzugangs hatte Kommissionspräsident Barroso in einem Schreiben an den Bundeskanzler eine Verwendungszusage für eine 5-jährige Aussetzung des gegen Österreich laufenden Vertragsverletzungsverfahrens abgegeben. Ein entsprechender Beschluss der Europäischen Kommission soll in den kommenden Wochen gefasst werden. Im Europäischen Rat erklärte der Bundeskanzler, dass die 5 Jahre für eine dauerhafte Lösung genutzt werden sollen.
Nach der Einigung über den Vertrag von Lissabon müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten nun ihre Entschlossenheit beweisen, dass sie die politischen Herausforderungen unserer Zeit – sei es die Globalisierung, der Klimawandel, den sozialen Ausgleich und Zusammenhalt, die Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung – zu meistern.
Der Reformvertrag soll „Vertrag von Lissabon“ genannt und am 13. Dezember unterzeichnet werden. Danach werden die innerstaatlichen Ratifizierungen beginnen, um ein Inkrafttreten des Vertrages mit 1.1.2009 zu gewährleisten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
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