Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 97

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Änderungen des europäischen Integrationsprozesses und des bisherigen institutionel­len Gefüges der Europäischen Union, etwa in Richtung eines europäischen Bundesstaates.

Der neue Vertrag schafft die Voraussetzungen, um in der Politik der EU mit mittlerweile 27 Mitgliedstaaten und mehr Effizienz zu verwirklichen. Dabei kommt den neufor­mulierten Zielen und Grundsätzen der Union, wie sie insbesondere in der Ergänzung der Präambel zum EU-Vertrag und in den neugefassten Bestimmungen der Art. 2, Art. 3 sowie Art. 4 Z.1 und 2 dieses Vertrages vorgesehen sind, eine besondere Bedeutung zu, weil darin eine grundsätzliche Leitlinie für alle Politiken der Union zu sehen ist. Diese Bestimmungen lauten:

Die Ergänzung der Präambel zum EU-Vertrag lautet:

„Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte ent­wickelt haben,“

Die neuformulierten Art. 2, 3 und 4 Z.1 und 2 EU-Vertrag lauten:

„Artikel 2

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschen­rechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleich­heit von Frauen und Männern auszeichnet.

Artikel 3

1. Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.

2. Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist.

3. Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umwelt­schutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerech­tigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.

4. Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.

 


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