Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 96

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tiv­verhandlungen und Kollektivmaßnahmen. Hier wäre noch vieles mehr zu nennen, was ja auch schon genannt worden ist. Auch dadurch werden Arbeitnehmerschutz­rechte der Arbeitnehmer in Österreich sichergestellt. (Abg. Dr. Brinek: Das interessiert die ja nicht!) Dazu sei auch noch erwähnt, dass wir hiermit den modernsten rechts­verbindlichen Grundrechtekatalog auf der Welt haben.

Das soll alles mit dem Hinweis auf die nicht gelösten Probleme im Zusammenhang mit den Beneš-Dekreten vom Tisch gewischt werden?! Das ist nicht zum Wohle der europäischen Bürgerinnen und Bürger! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Abschließend möchte ich noch auf den Debattenbeitrag des Kollegen Grünewald eingehen, der leider auch nicht mehr anwesend ist. Er hat die Mobilität der Studieren­den erwähnt. – Das halte ich für ganz, ganz wichtig. Diese Mobilität wird in Österreich auch sichergestellt. 37 Prozent der Erstzugelassenen an österreichischen Universi­täten sind ausländische Studierende, insgesamt sind es 20,4 Prozent der in Österreich Studierenden. Wir profitieren alle von der Mobilität der Studierenden.

Gegen eines möchte ich mich allerdings verwahren. Aus den Ausführungen des Kollegen Grünewald war so ein leiser Vorwurf des Spekulierens mit dem Ärztemangel herauszuhören. Ich möchte dazu klar und deutlich sagen, und hier kann ich auch für den Herrn Wissenschaftsminister Hahn sprechen: Niemand in der ÖVP spekuliert mit einem Ärztemangel. Wir sind für eine maßvolle Weiterentwicklung der Studierenden­zahl auch im Bereich der Medizin, allerdings sehen wir auch eines: Es müssen auch die Wartezeiten im Turnusbereich abgebaut werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ganz wichtig ist, dass wir eine gesundheitspolitische und wissenschaftspolitische Zusam­menschau haben, denn nur so können wir zu qualifizierten Lösungen kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Entschließungsantrag, der von Kollegin Hlavac vorgetragen wurde, ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Mag. Elisabeth Grossmann, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertrag von Lissabon – politische Einigung bei der Regierungskonferenz am 18./19. Oktober 2007

Eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten (Tagesord­nungs­punkt 1 der 38. NR-Sitzung am 8. November 2007)

Am 18. und 19. Oktober 2007 fand das informelle Treffen der Staats- und Regierungs­chefs in Lissabon statt, in dessen Rahmen auch die abschließende Regierungs­konferenz zum Reformvertrag abgehalten wurde. Österreich war durch Bundeskanzler Gusenbauer und – in der Regierungskonferenz – auch durch Bundesministerin Plassnik vertreten.

Die Regierungskonferenz einigte sich auf den Reformvertrag („Vertrag von Lissabon“), der auf der geltenden Rechtsgrundlage der EU aufbaut, diese weiter entwickelt und eine Reihe von Verbesserungen bringt. Der Vertrag beinhaltet keine grundlegenden


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