Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 100

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Der Herr Bundeskanzler hat angekündigt, dass während der Euro 2008 die Schengen-Regelungen selbstverständlich aufgehoben werden. – Ja, was ist denn das für eine Regelung, die unsere Grenzen sichern soll, dass sie immer dann, wenn Schwierig­keiten auftreten, aufgehoben werden muss. Meine Damen und Herren! Wir sollten uns auch in diesem Bereich überlegen, wie die europäische Politik weiter vorgehen soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit zur gescheiterten Verfassung und zum neuen Reformvertrag. Meine Damen und Herren von der ÖVP und von den anderen Parteien, die hier als Vorredner die sozialrechtlichen Errungenschaften im Rahmen dieses neuen Reformvertrages angesprochen haben: Ihnen sei gesagt, dass die Republik Österreich auch ohne die Europäische Union eine hervorragende Sozial­gesetzgebung gehabt hat, Frau Kollegin Karl, und auch die Weiterentwicklung der Sozialgesetzgebung ohne die europäischen Vorgaben durchaus zuwege gebracht hätte. Davon bin ich überzeugt! (Beifall bei der FPÖ.)

Durch das Scheitern der EU-Verfassung gab es ein Zurück zum Start, und nach unse­rer Auffassung wäre es die Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung gewesen, hier wesentliche Inhalte neu zu diskutieren und nicht jene Bereiche des Verfassungsvertrages, der gescheitert ist, möglichst hinüberzuretten in diesen neuen Reformvertrag, sondern wichtige Punkte neu zu verhandeln.

Der österreichische Transit und seine Probleme im internationalen Bereich, das ist ein Punkt, Frau Kollegin Karl, der nur auf europäischer Ebene zu lösen ist. Die Sozial­gesetzgebung, die schaffen wir selber auch, aber der internationale Transitverkehr, der ist im europäischen Konzert zu lösen. Auch der Schutz des heimischen Wassers ist durch die europäische Gesetzgebung gefährdet. Die langfristige Einführung des Verbots der Gentechnik, das ist gefährdet! Wir erleben das ja aktuell durch die Politik der Kommission und durch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Die Abschaffung der Beneš-Dekrete und der AVNOJ-Beschlüsse, das muss auf euro­päischer Ebene geregelt werden, und dazu sollten wir die Menschenrechtskonvention haben (Beifall bei der FPÖ) – und dazu sollten auch die Agenturen wie die in Wien bereitstehen, damit das Recht für alle europäischen Bürger gleich ist und es nicht solche gibt, die gleicher sind.

Wir müssen auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass der österreichische Einfluss auf die Entscheidungen der Organe der Union beibehalten wird. Wir müssen auf euro­päischer Ebene dafür sorgen, dass die österreichischen Nettozahlungen reduziert werden. Wir müssen auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass die nationalen Parlamente nicht nur eine gelbe, sondern, wenn es notwendig ist, auch eine rote Karte zeigen können, wenn die Gesetzesvorhaben und Vorschläge der Kommission nicht den nationalen Interessen entsprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind die Punkte, die in diesem Reformvertrag fehlen, meine Damen und Herren, und deshalb wollen wir Freiheitlichen auch klar zum Ausdruck bringen, dass ein Gültig­werden dieses Verfassungsvertrages in Österreich nur mit einer österreichischen Volksa­bstimmung zum Tragen kommen kann. Wir berufen uns dabei auf die öster­reichische Bundesverfassung, in der es im Artikel 1 heißt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Meine Damen und Herren, dieses Prinzip, dieses ganz einfache Prinzip unserer öster­reichischen Bundesverfassung wird durch diese Vorgehensweise Lügen gestraft. (Abg. Amon: Aber nein!) Sie hebeln die österreichische Verfassung mit dieser Vorgehens­weise hier im Nationalrat und in der Bundesregierung aus. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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