Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 162

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16.21.57

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einleitend versuchen, emotions­los so manches ins rechte Licht zu rücken, nämlich anhand des Behördenauftrages der BPD Linz anlässlich der bevorstehenden und angemeldeten Demonstration am kom­menden Sonntag, und möchte Folgendes sagen: Angstmache ist hier genauso wenig angebracht wie fahrlässige Unterschätzung des Gefahrenpotenzials, denn beides kann in Wahrheit unser aller Sicherheit gefährden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, dass gerade die Behördenleitungen, die Darstellungen durch die Landes­ämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Grund geben zu der An­nahme, dass eine Unterschätzung des Gefahrenpotenzials nicht passieren wird.

Ich möchte zu den Ausführungen des Kollegen Darmann Folgendes sagen: Wenn Sie meinen, dass eine Gefahrenprognose gegeben ist, die das Untersagen dieser Demonstration zulässt, so kann ich nur antworten, dass es derzeit aus Sicht der oberösterreichischen Polizei keine Hinweise darauf gibt, die das Untersagen recht­fertigen würden. Daher, denke ich, steht das demokratische Recht auf Demonstration über der Einschränkung. (Abg. Strache: Steckt kein ausländischer Verein dahinter? Das sind alles österreichische Staatsbürger? – Abg. Ing. Westenthaler: Ich rufe Sie dann am Montag an! Geben Sie mir Ihre Telefonnummer!)

Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Alle Verantwortungsträger in der Polizei, vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beginnend bis zu den Behördenleitern, Herr Westenthaler, wissen um die Gefahrenpotenziale, analysieren und werden auch dementsprechende Handlungen setzen und Polizeieinsätze leiten und planen, dass die Sicherheit in Oberösterreich, in Linz, und in Österreich auch bei solchen Demonstrationen gewährleistet ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Und ich glaube, schon auch eines sagen zu müssen: Nicht jede Demonstration bedeutet gleich ein sicherheitspolizeiliches Problem. Angemeldete, abgesprochene, geplante Demonstrationen, die von der Polizei begleitet werden, stellen in Wahrheit nicht das Gefahrenpotenzial dar. Hier gibt es eine Hundertschaft, Einsatzzüge, die das Ganze begleiten und die Gefahr für Eigentum, die Gefahr für Mensch, Leib und Leben hintanhalten können.

Das Problempotenzial besteht bei Demonstrationen meist dann, wenn es zur Auf­lösung der Demonstration kommt, also zur rechtmäßigen Auflösung am Ende der Demonstration. Dann gehen zehn Personen dahin, fünf dorthin, manche steigen in die Straßenbahn ein, manche fahren mit Fahrzeugen, Autos weg. Diese Kleingruppen sind dann nicht mehr überwachbar, auch nicht mehr kontrollierbar, und dann kommt es oft dazu – auch im Windschatten solcher Demonstrationen –, dass Familienfehden, persönliche Konflikte von Türkischstämmigen, von Kurden, ganz egal, von wem, dann dort, im Windschatten dieser Demonstration, gewalttätig ausgetragen werden. (Zwi­schen­ruf des Abg. Mag. Darmann.) Aber das sind kleine Gruppierungen und daher für die Polizei kalkulierbar. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein völlig neuer Begriff: „im Windschatten einer Demonstration“! Was ist das?)

Herr Westenthaler, die Problemstellung ist nicht die angemeldete Demonstration, sondern die spontanen Gewalttaten, die nie kalkulierbar sind. Die Polizei, meine Kol­legen, auch Polizeiführer haben nie eine Hundertschaft irgendwo in Städten zusam­mengezogen, um dann plötzlich reagieren zu können, wenn spontan Gewalttaten auftreten, so wie eben auch in Wien. Und ich glaube, das darf nicht aufgewogen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist der „Windschatten einer Demonstration“? – Gegenruf des Abg. Öllinger.)

 


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