Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 188

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natürlich auch engstens mit dem Denkmalschutz zusammen. Außerdem wird hier bei jeder Möglichkeit die Zusammenarbeit mit Architektinnen und Architekten gesucht und durchgeführt.

Aber auch der wichtige Bereich des Tourismus in Österreich – für Österreich ein wich­tiger Wirtschaftsfaktor – gehört in unser Ministerium. Und da gibt es mehrere Ansätze zu Kooperationen. Einerseits gibt es den bereits etablierten Staatspreis für Architektur, der alle zwei Jahre für drei verschiedene Themenbereiche vergeben wird, unter ande­rem Architektur und Tourismus.

Es geht darum, dass herausragende, hervorragende architektonische Projekte vor den Vorhang gebeten werden und so beispielgebend sind. Es ist auch ganz bewusst das Ziel, mit diesem Preis best practice mit Bezug auf umweltgerechte Vorbildwirkung in Gestaltung und Funktionalität zu fördern und hier vielleicht auch andere Organi­sationen, Initiativen zu forcieren und zu fördern.

Die Grundlagenstudie „Architektur macht Gäste“ wurde in unserem Auftrag durch­geführt und in Vorarlberg Mitte Oktober dieses Jahres vorgestellt, und zwar geht es hier um die Darstellung des Zusammenhangs zwischen Architektur und Wirtschaftlich­keit im Tourismus. Darin wird aufgezeigt, dass es ein unglaublich großes Potenzial von Baukultur im touristischen Umfeld gibt, nämlich ein wirtschaftlich zu nutzendes Potenzial, das auch noch abzuholen ist, möchte ich sagen.

Zeitgenössische Architektur, meine Damen und Herren, kann als innovatives Potenzial genutzt werden und zur Identitätsbildung eines Tourismusunternehmens beitragen. Ich glaube, dass es eine wichtige Botschaft und ein gutes Ergebnis mit Signalwirkung war, dass der Großteil der Menschen, die an der Studie teilgenommen hatten, gesagt haben, diese Investition in herausragende Architektur habe sich in wirtschaftlicher Hinsicht rentiert. Das brachte natürlich auch eine erhöhte Attraktivität für durchaus neue Gästeschichten.

Ich glaube, dass es eine wichtige Botschaft ist, bei der man entsprechend Anreize setzen kann, indem man zeigt, dass gerade der wirtschaftliche Aspekt – der Renta­bilitätsaspekt – bei architektonischen Projekten entsprechend zu berücksichtigen ist. Es zahlt sich wirtschaftlich aus, und das ist wohl das wichtigste Argument für ein Unternehmen, wenn es darum geht, sich zu engagieren.

Im Rahmen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, die hier Förderungen für Bauvorhaben macht, sind die Architekten- und Planungskosten in den neuen Richt­linien von 2007 bis 2013 – für die neue Förderperiode – vorgesehen, und zwar für die TOP-Tourismus-Förderungen, die auch einen Bestandteil der förderbaren Inves­titionen darstellen beziehungsweise in vollem Umfang als solche anerkannt werden.

Soweit zu den Möglichkeiten, die wir im Rahmen unseres Ministeriums, im Rahmen unserer Kompetenzen haben, nutzen und wahrnehmen. Die Bauordnungen – das wurde in mehreren Redebeiträgen vor mir schon gesagt – fallen nicht in den Zuständig­keitsbereich des BMWA, sondern in den der Länder und werden auf kommunaler Ebene vollzogen. Was wir hier einmal mehr gesehen haben, ist die kompetenz­recht­liche Zersplitterung des Themas „Baukultur“ – einerseits zwischen den unter­schied­lichen Bundesministerien, andererseits zwischen Bund, Ländern und Gemein­den. Es stellt sich die Frage, inwieweit dieses System nicht trotzdem sinnvoll ist, weil hier durch die Länderkompetenzen die topographischen, länderspezifischen Unter­schiede stärker zur Berücksichtigung kommen.

Besonders erstaunlich fand ich die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Kurzmann, der hier vor mir genau das Gegenteil von dem gesagt hat, was sein Kollege im Ausschuss gesagt hat. Ihr Kollege, Herr Abgeordneter, hat nämlich die Bundes-


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