Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 208

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alle Gemeinden zu prüfen. Aber selbst das Damoklesschwert der Ankündigung einer Prüfung könnte hier schon sehr heilsam sein in Richtung einer verstärkten Prüfung. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Eine verstärkte Prüfung ist auch deshalb angezeigt, weil, wie Sie, Herr Kollege Bucher, ja selbst gesagt haben, die vielen Transfers zwischen den Gemeinden es ja geradezu notwendig machen, dass da der Rechnungshof prüft. Wir haben ja, wie schon betont, die Gemeindeaufsicht, aber das alleine scheint mir zu kurz zu greifen. Daher: Prüfung aller Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern und keine Beschränkung auf jene mit 10 Millionen-Budgetvolumengröße. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.59.49

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Die Vorschläge, die wir heute diskutieren, sind ja überwiegend Vorschläge des Rech­nungshofes, die von diesem in bewährter Manier präsentiert wurden.

Überhaupt denke ich, dass das Klima im Rechnungshofausschuss als sehr positiv zu bezeichnen ist. Und: Der Rechnungshof glänzt durch sehr viele profunde Berichte, die hervorragend erläutert werden. Gerade vom Rechnungshof gehen ja sehr viele positive Vorschläge aus, Vorschläge, die aber dann leider zu wenig umgesetzt werden, jedoch in letzter Konsequenz sehr wohl zum Nachdenken anregen.

In diesem Zusammenhang darf ich etwa auf den Vorschlag des Rechnungshofes hin­weisen, sämtliche Gemeinden prüfbar zu machen. Derzeit ist es ja so, dass von den 2 359 Gemeinden insgesamt lediglich 24 Gemeinden geprüft werden, weil diese eben über 20 000 Einwohner haben. 2 300 Gemeinden jedoch, die derzeit nicht geprüft werden, haben immerhin ein Budgetvolumen von mehr als 10 Milliarden €; das sind auch öffentliche Mittel. Deshalb hat ja der Rechnungshof den Vorschlag gemacht, auch kleine Gemeinden zu prüfen.

Ein möglicher Konsens, den wir von der Freiheitlichen Partei hiezu vorschlagen, könnte auch darin bestehen, dass der Bundes-Rechnungshof – so wie bisher – sämtliche Gemein­den mit bis 20 000 Einwohnern überprüft und die Landes-Rechnungshöfe sämtliche Gemeinden überprüfen, die weniger als 20 000 Einwohner haben, und zwar mit einer Berichtspflicht an den Bundes-Rechnungshof, der damit natürlich eine entsprechende Übersicht hätte. (Abg. Reheis: Das tun sie ja bisher schon!)

Ich glaube, das ist ein sinnvoller Vorschlag, ein Vorschlag, der vielleicht sogar kon­sens­fähig sein könnte und in letzter Konsequenz sicherlich dazu führen würde, dass bereits eine „Prüfungsandrohung“ dazu führt, dass man in dem einen oder anderen Fall mit öffentlichen Mitteln doch eine Spur genauer und konsequenter umgeht.

Der Bundes-Rechnungshof hat immer wieder unter Beweis gestellt, dass alleine die „Androhung“ einer Überprüfung dazu führt, dass die Verwaltung korrekter und genauer mit öffentlichen Mitteln umgeht, was letztendlich auch heißt, dass öffentliche Mittel eingespart werden können.

Auch ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, dass Agrargemeinschaften zu prüfen sind; diesbezüglich unterstütze ich voll und ganz die Ansicht des Kollegen Reheis. Gerade wir in Tirol haben ja das Problem, dass Agrargemeinschaften nicht nur über viele Rücklagen verfügen, sondern auch Gemeindeeigentum übereignet bekom­men haben, wobei man dazu sagen muss: in vielen Fällen ohne gültige Gemeinde­ratsbeschlüsse.

 


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